Landwirte in Bayern sorgen mit Dünger für fruchtbare Böden
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BBV-Präsidium fordert Praxis- und umweltgerechte Änderungen bei der Düngeverordnung

Moratorium statt praxisferne Regeln

30.01.2020 | Das BBV-Präsidium hat nochmal deutlich gemacht: Der Bauernverband hat kein Verständnis für eine erneute Novelle der Düngeverordnung Vorher muss geprüft werden, ob bestehende Regeln nicht bereits wirken, ob Zweifel an Messstellen berechtigt sind oder rote Gebiete überhaupt zielführend sind.

Bereits seit April 2019 setzt sich der BBV für ein Moratorium und ein Aussetzen weiterer Verschärfungen ein. Der vorliegende Referentenentwurf wird nun abgelehnt, da er viele praxisferne Vorschläge enthält, die Grundsätze ordnungsgemäßer Düngung aushebelt und Kooperationen mit der Wasserwirtschaft sowie das Engagement in Gewässerschutz-Projekten und Umweltprogrammen gefährdet. Im Moment wird der Schwellenwert an rund 8 % der repräsentativen Messstellen in Bayern überschritten, die Auflagen in den roten Gebieten jedoch müssen auf 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche beachtet werden. Statt großer nitratsensibler „rote Gebiete“ sollten Teilgebiete mit Handlungsbedarf festgelegt werden.

Das BBV-Präsidium fordert gerade Änderungen bei den Plänen für rote Gebiete:

  • Verbot der Sommerdüngung zu Zwischenfrüchten, Wintergerste und Raps: Düngung ist zwingend nötig, wenn Aufwuchs abgefahren wird oder Zwischenfrüchte über den Winter auf dem Feld verbleiben.
     
  • Keine Düngung 20 % unter Bedarf im Betriebsdurchschnitt, da sonst Einbußen oder Totalverlust bei Gemüsebau oder Qualitätsgetreide.
     
  • Statt pauschaler Maßnahmen sollte Teilnahme an regional differenzierten Maßnahmenpaketen festgelegt werden.
     
  • Befreiung von Auflagen nötig für besonders effiziente und umweltschonende Betriebe sowie für Betriebe, die an gleichwertigen Maßnahmen zum Umwelt- und Gewässerschutz teilnehmen.
     
  • Keine Ausweisung weiterer roter Gebiete in überwiegend grünen Grundwasserkörpern oder zusätzlicher Phosphatgebiete.

 

Darüber hinaus ist es nicht nachvollziehbar, dass auch flächendeckende Regeln massiv verschärft werden sollen. Denn die EU lässt auch eine Umsetzung über nitratsensible Gebiete zu. Für die übrigen Gebiete würde dann lediglich die gute fachliche Praxis definiert. Doch durch die Düngeverordnung 2017 geht Deutschland bereits deutlich über EU-Recht hinaus. Das ist laut BBV-Präsidium unverständlich und steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag („Wir setzen EU-Recht 1:1 um“). Änderungsbedarf besteht zum Beispiel bei den Vorschlägen für vier komplizierte Hangneigungskulissen am Gewässerrand mit unterschiedlichen Vorgaben, bei der geplanten Streichung der Ausbringverluste in Verbindung mit der Anhebung der Mindestwirksamkeit von organischen Düngern. Die bisherige Einarbeitungsfrist von vier Stunden muss beibehalten werden. Die geplante schlagbezogene Dokumentation der Düngung muss wie in Österreich grundsätzlich auf Ebene des Betriebes und bis 31. März des Folgejahres erfolgen und nicht innerhalb von zwei Tagen nach jeder Düngemaßnahme. In jedem Fall muss bei Weideflächen eine jährliche Zusammenfassung genügen.

Landwirte stehen zum Gewässerschutz und setzen sich zum Beispiel über den Wasserpakt und viele Kooperationen erfolgreich für sauberes Wasser ein. Über 90 % des Grundwassers in Bayern erfüllen den strengen Nitrat-Grenzwert, knapp 97 % des Rohwassers können ohne Aufbereitung als Trinkwasser verwendet werden. Bereits 2017 wurden die Regeln zur Düngung massiv verschärft.