Landwirt bringt Dünger auf seinem Feld aus
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Aktueller Stand Düngeverordnung

Ministerium nicht bereit zu Änderungen

10.05.2019 | Bei einer Sitzung der Arbeitsgruppe Düngeverordnung des DBV bestand Anfang dieser Woche die Gelegenheit zum Austausch mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Der Bayerischer Bauernverband brachte dabei seine Kritik an Verschärfungsplänen vor...

Die Vertreter von DBV und der Landesbauernverbände – darunter BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler und Umweltreferent Martin Erhardsberger – kritisierten unter anderem die Pläne für Auflagen in roten Gebieten, die überzogene schlagspezifische Düngedokumentation innerhalb von 48 Stunden, die Regelungen zur Abgrenzung der roten Gebiete, sowie Verschärfungen und Unstimmigkeiten bei Ausscheidungs- und Mindestwirksamkeitswerten.

Trotz zahlreicher Kritikpunkte des Berufstandes zeigt das Bundeslandwirtschaftsministerium unter anderem mit Verweis auf den großen Zeitdruck keine Bereitschaft vor Bekanntgabe des offiziellen Referentenentwurfs noch wesentliche Änderungen im Sinne der Bauern bei den vorgeschlagenen Verschärfungen vorzunehmen. Lockerungen beziehungsweise Verbesserungen wie eine verpflichtende Herausnahme grüner Bereiche in roten Gebieten und Kooperationsmodelle anstatt schärferer Maßnahmen in roten Gebieten würden vielfach vom Bundesumweltministerium nicht mitgetragen und damit ein notwendiger Kompromiss gefährdet.

Dem BMEL zufolge können Maßnahmen nur noch verhindert werden, indem wirkungsgleiche Alternativen vorgeschlagen werden. So werde noch diskutiert, ob die um 20 Prozent reduzierte Düngung in roten Gebieten nicht wie bisher kulturbezogen sondern grundsätzlich im Betriebsdurchschnitt und nur für die Kulturen Silomais, Zuckerrüben und E-Weizen berechnet werden soll. Ein weiterer Vorschlag aus den Bundesländern sei auf eine Reduzierung der Düngung in roten Gebieten zu verzichten und stattdessen die Mindestwirksamkeiten bei Wirtschaftsdüngern sowie Vorfruchtwerte anzuheben. Die bisherige Befreiung bei einem N-Saldo unter 35 kg/ha wird aufgrund der Streichung des Nährstoffvergleichs künftig entfallen. Einigkeit bestand, dass es hier weiterhin Befreiungstatbestände für Betriebe mit effizientem N-Einsatz in roten Gebieten braucht.

Der Bayerische Bauernverband bringt sich weiter massiv in die Diskussion zur Düngeverordnung ein. Auch Sie können sich einbringen: Nehmen Sie jetzt noch an unserer Mailaktion teil!