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Veranstaltung zu PV-Anlagen
© BBV

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Beantragung wieder möglich – Zuschüsse zwischen 15 und 50 Prozent

18.12.2025 | Am 4. November veröffentlichte das BMLEH eine überarbeitete Förderrichtlinie. Mithilfe des Förderprogramms sollen Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau ge-nutzt werden - durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien.

Was kann gefördert werden?

Die Bandbreite förderfähiger Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz ist groß: Sie reicht von der Reifendruckregelanlage bis zur (Agri-)Photovoltaikanlage oder dem Kleinwindrad. Auch die Neuanschaffung von Landmaschinen und Traktoren mit erneuerbaren Antrieben oder die Umrüstung darauf wird unterstützt. Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 Prozent. 

  • Einzelmaßnahmen: z.B. der Kauf elektrischer Hoflader, Reifendruckregel-anlagen oder auch Vorkühler in Milchkühlanlagen. Weitere Informationen zu möglichen Förderungen finden Sie unter: Merkblatt-2-1-0-Einzelmassnahmen-Version1-1 
  • CO2-Einsparinvestitionen nach einer Energieberatung: Hierzu zählen Photovoltaik- und Kleinwindanlagen, Energiespeicher, aber auch Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung. Die Einsparinvestitionen werden als Projektförderung gewährt. Weiterführende Informationen unter: CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung 

So geht's

Für die Beantragung von Einzelmaßnahmen, als auch bei Einsparinvestitionen nach Energieberatung benötigen Sie einen Berater, der die Antragsstellung übernimmt. Unter folgendem Link finden Sie den richtigen Berater für Ihre Antragsstellung: https://energieeffizienz.fnr.de/sachverstaendige/sachverstaendigensuche 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich Art und Umfang der Förderung nach dem Einsparpotenzial von Energie und Treibhausgasemissionen richtet.

Anträge können beider Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) gestellt werden. (Die FNR hat die Abwicklung des Förderprogramms von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernommen, die das Programm zuvor betreut hatte.)