Pflanzliche Ersatzprodukte: Klare Kennzeichnung statt Verbrauchertäuschung
BBV-Landfrauen zur Entscheidung im EU-Agrarausschuss
„Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Transparenz. Begriffe, die seit jeher mit tierischen Lebensmitteln verbunden sind, dürfen nicht für vegane oder vegetarische Ersatzprodukte verwendet werden. Nur so lässt sich Missverständnissen vorbeugen und eine klare Orientierung im Lebensmittelregal gewährleisten“, sagt Landesbäuerin Christine Singer.
Die Landfrauen im BBV fordern daher einen Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischprodukte wie er für Milch und Milchprodukte 2017 vom Europäischen Gerichtshof festgeschrieben wurde. Fleischersatzprodukte sollen unter eigenständigen, unmissverständlichen Bezeichnungen angeboten werden. Eine ehrliche und klare Produktkennzeichnung ist Voraussetzung für Fairness gegenüber den Erzeugern tierischer Lebensmittel ebenso wie für eine bewusste Kaufentscheidung der Verbraucher.
Die Abstimmung im Plenum über die Entscheidung des EU-Agrarausschusses ist für Oktober vorgesehen. Änderungen sind möglich.
Die Bezeichnungen für vegetarische und vegane Fleischersatzprodukte sind hierzulande kreativ und vielfältig. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission veröffentlichte 2018 erstmals Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs (letzte Überarbeitung 2024). Die Leitsätze stellen eine Orientierungshilfe für Hersteller, Handel, Verbraucher/innen, Überwachungsbehörden etc. dar. Seit Erarbeitung der Leitsätze plädiert der Landesvorstand der BBV-Landfrauen für einen Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischerzeugnisse, vergleichbar mit dem Schutz für Milch und Milcherzeugnisse.