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fleischersatz
© BBV Canva

Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischprodukte

BBV-Landfrauen zur Entscheidung im Plenum des Europäischen Parlaments

08.10.2025 | Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute in Straßburg für einen Bezeichnungsschutz von Fleisch und Fleischprodukten gestimmt. Damit soll künftig sichergestellt werden, dass Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“ oder „Wurst“ ausschließlich für Produkte tierischen Ursprungs verwendet werden dürfen. Die BBV Landfrauen haben sich über den Deutschen Bauernverband immer wieder für einen Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischprodukte eingesetzt.

Mit dieser Entscheidung folgt das Plenum dem Anliegen des EU-Agrarausschusses sowie mehrerer Erzeugerverbände, die sich für eine eindeutige Kennzeichnung und Transparenz eingesetzt haben. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen an der Ladentheke sofort erkennen können, was sie kaufen. Die klare Unterscheidung zwischen Lebensmitteln tierischen Ursprungs und Produkten, die diese nachahmen, ist dafür entscheidend“, erklärt Christine Reitelshöfer, Vorsitzende des Landesfachausschusses Ernährung und Verbraucherfragen im BBV. „Innovation im Bereich alternativer Proteine sind wichtig, aber Transparenz und verlässliche Kennzeichnung stehen an erster Stelle.“

Die Entscheidung des Plenums wird nun in die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission gehen.