Zuschuss beantragen und Arbeitssicherheit verbessern
Weitere SVLFG-Förderaktion für Hitzeschutzprodukte ab 1. März 2025
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft stellt auch 2025 wieder 1.200.000 Euro für Präventionsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung. Das Geld wird in zwei Aktionen ausgeschüttet. Nachdem die zur Verfügung stehenden Mittel für die erste Aktion, die ab 1. Februar 2025 lief, innerhalb von etwa 20 Minuten ausgeschöpft war, beginnt nun ab 1. März 2025 die zweite Aktion. Anträge können ab 12:00 Uhr gestellt werden, gefördert wird die Anschaffung von Hitzeschutzprodukten.
In der Aktion ab 1. März 2025 wird die Anschaffung von Hitzeschutzprodukten gefördert.
Gefördert werden folgende Produkte (mit jeweils 50 %, maximal 800 Euro):
- Kühlkleidung (Weste, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts)
- UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
- Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz
Erfahrungsgemäß sind die Mittel bereits nach ein bis zwei Stunden ausgeschöpft. Wenn man dabei sein will, sollte man deshalb gut vorbereitet und schnell sein.
Die Antragsformulare stehen ab 1. März 2025, 12:00 Uhr im Versichertenportal "Meine SVLFG" zur Verfügung. Dazu ist eine vorherige Registrierung erforderlich und rechtzeitig vorzunehmen, damit zum Antragstermin der Zugang zum Versichertenportal möglich ist.
Zuschussberechtigt sind Betriebe, die letztes Jahr keinen Zuschuss bekommen haben; je Betrieb sind beide Aktionen förderfähig. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 Prozent des zuletzt an die BG gezahlten Jahresbeitrages und die in der Tabelle genannten Beträge.
Die Anträge können ausschließlich online über das Versichertenportal "Meine SVLFG" gestellt werden. Antragstellungen vor dem 1. März 2025 wird nicht berücksichtigt.
Weitere Infos erhalten Sie hier auf der SVLFG-Webseite.