2022-01-19-Präventionszuschüsse Arbeitssicherheit
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Zuschuss beantragen und Arbeitssicherheit verbessern

SVLFG-Förderaktion startet am 1. Februar 2022

27.01.2022 | Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft unterstützt landwirtschaftliche Betriebe ab 1. Februar 2022 mit Präventionszuschüssen und hilft damit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu verbessern. Wie der Zuschuss beantragt werden kann, erfahren Sie hier.

Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Gerade in der Landwirtschaft lauern die Unfallgefahren beim Umgang mit Maschinen oder Tieren. Um sich selbst und die Mitarbeiter möglichst gut vor Unfällen zu schützen, berät die Präventionsabteilung der Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Unternehmer. Seit einigen Jahren beteiligt sie sich auch finanziell an Anschaffungen, die das Unfallrisiko einschränken.

Ab 01. Februar 2022 stellt die Berufsgenossenschaft wieder 800.000 € für Präventionsmaßnahmen zu Verfügung. Die Aktion beginnt um 12:00 Uhr und endet, wenn die Mittel ausgeschöpft sind. Das ist erfahrungsgemäß schon nach ein paar Stunden der Fall. Da heißt es schnell sein, wenn man mit dabei sein will, denn die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge vergeben!

Sonderaktion UV/Hitzeschutz: Eine weitere Aktion gibt es ab 15. März 2022 12:00 Uhr zum UV- und Hitzeschutz. Dafür stellt die Berufsgenossenschaft 400.000 € zur Verfügung.

Es gelten für beide Aktionen folgende Regeln:

  • Es können nur Betriebe teilnehmen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben.
  • Je Betrieb ist nur ein Zuschuss pro Aktion möglich.
  • Die Antragsformulare stehen ab Aktionsbeginn zum Download auf der Webseite der SVLFG zur Verfügung

Das Produkt darf erst nach der Förderzusage der BG gekauft werden.

Was genau gefördert wird und in welcher Höhe erfahren Sie jetzt schon, ebenfalls auf der SVLFG-Webseite hier .