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Anpassungen beim LKK Beitrag ab 01.01.2026

Beitragserhöhung beim Standardeinkommen der LKK: Änderungen bei den Katasterarten und der Beitragsberechnung

08.01.2026 | Ab dem 01.01.2026 ändern sich für die Versicherten der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Beiträge.

Aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem, durch höhere Kosten für Krankenhäuser und Medikamente besteht bei der LKK wie bei vielen anderen Krankenkassen das Erfordernis die Beiträge anzuheben. Dies führt dazu, dass die Beiträge sowohl für die pflichtversicherten Unternehmer wie auch für die freiwillig Versicherten ab 01.01.2026 um 7 % angehoben werden müssen. 

Zum 01.01.2025 wurde bei der LKK als neuer Beitragsmaßstab das sog. Standardeinkommen eingeführt, welches auf standardisierten betriebswirtschaftlichen Daten beruht. Die SVLFG hat nun den Beitragsmaßstab weiterentwickelt, wodurch sich teilweise Verfeinerungen in der Zuordnung einzelner Produktionsverfahren zu den Katasterarten ergeben haben. 

Anpassungen wurden beispielsweise bei den Kartoffeln vorgenommen, die ab 01.01.2026 in zwei unterschiedliche Katasterarten „Speisekartoffeln“ und „Stärkekartoffeln“ unterteilt werden. 

Ebenso wird bei einzelnen Kulturarten der Kategorie „Arznei-, Gewürz- und Aromapflanzen“ ab dem Jahr 2026 teilweise die Zuordnung zum Verfahren „Mähdrusch“ vorgenommen und nicht wie bisher beim Verfahren „Industriegemüse mit mechanischer Ernte“. Bei diesen Kulturarten ist zu berücksichtigen, dass die Zuordnung zum Verfahren „Mähdrusch“ im Jahr 2026 durch die Versicherten selbst beantragt werden muss, da die SVLFG noch keine Angaben zur Bewirtschaftung aus dem Mehrfachantrag übernehmen kann. Die Versicherten sollten daher selbst durch Mitteilung bei der LKK eine andere Einstufung dieser Kulturen für den LKK-Beitrag anstoßen.

Weiterhin zu berücksichtigen ist, dass sich die Standardeinkommenswerte je Katasterart aus einem dreijährigen Durchschnitt der vorangegangenen Wirtschaftsjahre ergeben. Mit dem Jahreswechsel entfällt für die Ermittlung der Standardeinkommenswerte das Wirtschaftsjahr 2020/2021 und es kommt das Wirtschaftsjahr 2023/2024 hinzu. Dadurch ergeben sich für einzelne Katasterarten höhere Standardeinkommenswerte.

Für Fragen zu den Beitragsbescheiden der LKK die ab Januar 2026 verschickt werden, stehen Ihnen auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den BBV-Geschäftsstellen zur Verfügung.