Freistaat unterstützt Aufarbeitung von Schneeschäden im Wald
Schnelle Beseitigung des Schadholzes dringend notwendig um Ausbreitung der Borkenkäfer zu verhindern
Unterstützt durch die Förderung soll bis zu Beginn der Borkenkäfersaison möglichst viel bruttaugliches Baummaterial (v.a. Kronenholz, Stammteile) aus den Wäldern verbracht werden.
Voraussetzung, dass die Waldbesitzenden die spezielle Förderung in Anspruch nehmen können, ist, dass mindestens kleinflächige Schäden vorhanden sind. Die Aufarbeitung von Einzelbrüchen ist nicht förderfähig. Es sind auch für Bestände über 15 Meter Höhe, aber nur bis zum halben Erntealter, Anträge für die Förderung von Pflegemaßnahmen möglich. Für diese Pflegemaßnahmen wird ein Zuschuss von 500 €/ha gewährt, im Schutzwald gibt es noch einen Zuschlag von 10%.
Die betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern können aber auch die Förderung im Rahmen der Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten in Anspruch nehmen. Diese Förderung umfasst den Mehraufwand, die durch eine waldschutzwirksame insektizidfreie Behandlung des Schadholzes entstehen. Dazu gehört insbesondere das Verbringen aus dem Wald, das Entrinden oder Hacken. Die Förderhöhe richtet sich dabei nach der durchführten Maßnahme.
Die Schneefälle Anfang Dezember haben in den Wäldern vor allem der Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben, Niederbayern und Oberpfalz teilweise massive Schäden verursacht. Besonders betroffen waren junge und mittelalte Nadelwälder in einer Höhenlage zwischen 400 bis 650 m.
Da die Aufarbeitung der Schneebruchschäden aufgrund der hohen Borkenkäfergefahr dringend notwendig ist, appelliert der BBV an die Waldbesitzer, das bruttaugliche Holz konsequent zu beseitigen. Da das Aufarbeiten von Schneebruchschäden sehr gefährlich ist, sollte bei der händischen Arbeit mit der Motorsäge trotz aller Waldschutzdringlichkeit größte Vorsicht walten lassen. Wer keine oder nur wenig Erfahrung bei der Aufarbeitung von gebogenen oder unter Spannung stehenden Bäumen oder Stammteilen hat, sollte besser auf Profis zurückgreifen.
Die Beratungsförster an den örtlich zuständigen ÄELF geben gerne Informationen zur Förderung und Antragstellung (https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/025776/index.php). Unterstützung und Beratung bei der Pflege ihrer Wälder erhalten die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer auch von den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen.