Finger weg vom Bundeswaldgesetz
BBV lehnt auch den neuen Entwurf entschieden ab
Das Wichtigste in Kürze:
- Das BMEL hat einen neuen Vorschlag für die Neufassung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) erarbeitet.
- Der BBV kritisiert auch den neuen Entwurf des BWaldG als untauglich, den dringend notwendigen Klimaschutz voranzubringen und die Waldbauernfamilien bei der Bewältigung der Klimakrise zu unterstützen.
- Der BBV bekennt sich zum bestehenden BWaldG und wird weiterhin mit Sachargumenten, insbesondere den unzähligen Leistungen nachhaltiger Bewirtschaftung und Holzverwendung, intensiv Überzeugungsarbeit bei Politik und Bürger leisten.
Der Entwurf des Bundeswaldgesetzes, den das BMEL am 19.08.2024 in die Ressortanhörung der Bundesressorts gegeben hat, stellt eine Abkehr vom ursprünglichen Plan der grundlegenden Neufassung dar. Auch wenn jetzt z. B. die zunächst vorgesehene Einführung von Straftatbeständen und verschiedene Detailregelungen im Gesetz (z. B. zum exakten Abstand von Rückegassen) entfallen sollen, lehnt der Bayerische Bauernverband (BBV) auch diese geänderte Fassung entschieden ab.
Es ist aus Sicht des BBV außerdem nicht nachvollziehbar, weshalb weiterhin die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik (2023, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/waldpolitik/Stellungnahme-wbw-mehr-als-gute-fachliche-praxis.html) ignoriert und die Ergebnisse der Bundeswaldinventur IV nicht abgewartet werden. Der BBV unterstützt zudem die Aufklärungskampagne der bundesdeutschen Dachverbände (https://www.unser-green-deal.de/waldgesetz-stoppen/)
Zusätzliche Beschränkungen statt notwendiger Flexibilität
Die Ziele, die Waldbewirtschaftung zu entbürokratisieren und die Waldbauernfamilien zu entlasten, verfehlt auch dieser Entwurf. Stattdessen sind mit den umformulierten und neuen Paragraphen unverändert zusätzliche Beschränkungen der Bewirtschaftungsfreiheit und Genehmigungsvorbehalte verbunden. So sind z. B. bei Erst- oder Wiederaufforstungen für Saat und Pflanzung standortgerechte Forstpflanzen überwiegend heimischer Arten verpflichtend zu verwenden. Dies schränkt den Anbau von Baumarten ein, die besser an den Klimawandel angepasst sind. Die heute bereits sichtbaren Schäden an den bislang für recht klimastabil bewerteten Rotbuchen oder Eichen erfordern mehr statt weniger Flexibilität bei der Baumartenwahl.
Ein weiterer, noch massiverer Eingriff in die Eigentumsrechte ist die Ermächtigung der Behörden, den Holzeinschlag aufgrund von nicht näher erläuterten Schadeinwirkungen im „öffentlichen Interesse“ zu verbieten oder zu reglementieren. Diese beiden Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt der neuen Belastungen für unsere Waldbesitzenden.
Der BBV betont, dass die im geltenden BWaldG die Regelungen zu Rodung, Schutz vor Schädigungen des Waldes und ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung zum Walderhalt völlig ausreichen. Auf dieser bereits existierenden Basis lässt sich ein im besten Sinne des Klimaschutzes möglicher Ausbau holzbasierter Bioökonomie (stoffliche und energetische Verwertung), ein Ausbau von Instrumenten der Kalamitätsvorsorge und Kalamitätsbewältigung oder des Aufbaus klimastabiler Wälder bewerkstelligen.