Ferkel in einem Stall mit Muttersau
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Sauenhaltung retten

BBV-Präsidium fordert Maßnahmen zur Rettung der bayerischen Sauenhalter

14.07.2020 | Nach der Bundesratsentscheidung vom 3. Juli 2020 zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stehen die Sauenhalter in Bayern mit dem Rücken zur Wand.

Das BBV-Präsidium hat deshalb Forderungen zur Rettung der Sauenhaltung in Bayern und damit zur Sicherung der Versorgung mit regionalem Schweinefleisch verabschiedet. Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert von den politisch Verantwortlichen auf Bundes- wie auf Landesebene daher dringend, jetzt wichtige flankierende Akzente zu setzen und Entscheidungen zu treffen zur Rettung der bayerischen Sauenhalter. Nur so können die Betriebe weiterhin ihren Beitrag leisten, die Verbraucher mit regionalem Schweinefleisch zu versorgen. Wichtig seien jetzt Investitionen in Tierwohlställe zu fördern und schnell und einfach zu genehmigen, die verpflichtende Kennzeichnung von Tierwohl und Herkunft bei Fleisch, konkrete Maßnahmen zum Erhalt kleiner Betriebe zu ergreifen, eine Nutztierstrategie zu entwickeln und endlich Schluss zu machen mit dem Verramschen von Fleisch

Gerade die im Bundesvergleich kleiner strukturierten bayerischen Betriebe werden die Um- bzw. Neubauten, die durch die beschlossenen sehr hohen Anforderungen an die Sauenhaltung erforderlich sind, nur mit massiver Unterstützung bewältigen können.

Insbesondere folgende Vorgaben hatte der Bundesrat für die Sauenhaltung in Deutschland beschlossen

  • Sofort nach In-Kraft-Treten der Verordnungsänderung: Austrecken der Gliedmaßen im Kastenstand, ohne an bauliche Hindernisse zu stoßen; für jedes Schwein jederzeit Zu-gang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem or-ganischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial
  • Nach einer Übergangsfrist von 8 Jahren („3+2+3“ = nach 3 Jahren Umbaukonzept, nach weiteren 2 Jahren Bauantrag, nach weiteren 3 Jahren Umbau vollzogen; plus 2 Jahre für Härtefälle): 5 qm Platz/Sau für die Zeit vom Absetzen bis zum Besamen, davon mind 1,3 qm als Liegebereich, außerdem Aktivitätsbereich und Rückzugsmöglichkeiten (Fress-Liegebuchten oder sonstige Fressplätze zählen nicht als Rückzugsmöglichkeiten); Fixie-ren nur noch zum Besamen oder tierärztlicher Behandlung erlaubt, ansonsten Gruppen-haltung
  • Sauenhalter, die innerhalb von 3 Jahren verbindlich ihren Ausstieg erklären, dürfen dann noch 2 Jahre in der bisherigen Form weiterwirtschaften
  • Nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren (plus 2 Jahre für Härtefälle): 6,5 qm Platz in der Abferkelbucht; maximal 5 Tage Fixierung im Ferkelschutzkorb (rund um die Abferkelung)

Folgende konkreten Forderungen erhebt das BBV-Präsidium in seiner Stellungnahme vom 13. Juli 2020

  • Schnelle und einfache Genehmigung für Tierwohlställe
  • Förderung von Investitionen in Tierwohlställe (neben Bundesförderung ergänzende bayerische Fördermittel)
  • Verpflichtende Kennzeichnung von Tierwohl und Herkunft bei Fleisch einführen (ergän-zend kein Unterlaufen von EU-Standards durch Drittlandsimporte)
  • Konkrete Maßnahmen zum Erhalt kleiner Betriebe ergreifen (Folgenabschätzung vor Entscheidungen und konkrete Maßnahmen zur Existenzsicherung)
  • Nutztierstrategie statt Einzelentscheidungen
  • (Borchert-Vorschläge, aber einschließlich verbindlicher langfristiger Finanzierung)
  • Schluss mit dem Verramschen von Fleisch (Verbot von Sonderangeboten auf Grundnahrungsmittel)


Die vollständige Position finden Sie hier.