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Regionale Tierhaltung über einfache Genehmigung von Tierwohlställen sichern

Position zu rechtlichen Rahmenbedingungen des Stallbaus

13.07.2020 | In der Corona-Pandemie hat sich deutlich gezeigt, wie eminent wichtig die Versorgung der Bevölkerung mit in Bayern erzeugten Lebensmitteln ist.

Damit auch in Zukunft die ausreichende Versorgung mit hochwertigem Fleisch aus Bayern sichergestellt werden kann, ist es erforderlich, dass die bayerischen landwirtschaftlichen Betriebe auch die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen haben, um Stallneubauten oder Umbaumaßnahmen an bestehenden Ställen durchführen zu können.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert, dass die bayerischen Landwirtinnen und Landwirte auch künftig Baumaßnahmen zur Entwicklung ihrer Betriebe angemessen umsetzen können, damit die Nutztierhaltung in Bayern in der Zukunft noch möglich ist. Dazu ist es erforderlich, dass Stallneubauten im Außenbereich im Rahmen der baurechtlichen Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben auch weiterhin uneingeschränkt errichtet werden können. Jegliche Forderungen nach Einschränkungen der Privilegierung landwirtschaftlicher Vorhaben werden abgelehnt.

Daneben muss es den Betrieben einfach und unbürokratisch möglich sein, an bereits vorhandenen Stallanlagen Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Sanierungs- oder Ersatzmaßnahmen sowie auch An- und Umbauten an bestehenden Ställen, die aufgrund geänderter Vorschriften zur Tierhaltung erforderlich werden, müssen von den Betrieben durchgeführt werden können, ohne an baurechtlichen Vorgaben zu scheitern. Baumaßnahmen, die vorgenommen werden, um ein noch höheres Maß an Tierwohl zu erreichen, müssen den landwirtschaftlichen Betrieben ohne Gefährdung von Bestandsgenehmigungen ermöglicht werden. Denn gerade der wegfallende Bestandsschutz für Stallanlagen bei Umbaumaßnahmen an diesen hindert die Betriebe vielfach an der raschen Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls.

Ebenso muss dem Tierwohl der Vorrang eingeräumt werden, wenn zwischen den bereits vorhandenen bau- und umweltrechtlichen Auflagen und Maßnahmen, die dem Tierwohl dienen, eine Abwägung vorgenommen werden muss. Beispielsweise darf die Schaffung von Auslaufmöglichkeiten für Nutztiere nicht an den in der Nähe befindlichen Bäumen scheitern.

Neben der Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben sind auch für Betriebe, die bisher in Kooperationen gemäß § 51a Bewertungsgesetz Tierhaltung betrieben haben, dauerhafte Entwicklungsperspektiven zu erhalten. Auch diese Betriebe müssen wettbewerbsfähig bleiben und eine wirtschaftliche Zukunfts- und Entwicklungsperspektive haben. Häufig scheitern jedoch auch Baumaßnahmen an vorhandenen Ställen, die ein höheres Maß an Tierwohl beabsichtigen, daran, dass aufgrund der geltenden Vorgaben dafür keine Genehmigungen erlangt werden können. Durch diese rechtlichen Beschränkungen werden aber gerade von der Gesellschaft gewollte Veränderungen beim Tierwohl verhindert.

Aus diesem Grund fordert das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes Änderungen im Baugesetzbuch wie auch im Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der TA Luft, um landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern auch weiterhin die Tierhaltung zu ermöglichen. Hierfür sind bei den gerade laufenden Beratungen über eine Änderung des Baugesetzbuches auch noch Änderungen im Immissionsschutzrecht einzubringen. Zudem ist es auch erforderlich, dass die für Baumaßnahmen erforderlichen Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.

Überdies setzt sich das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes auch dafür ein, dass mit maßvollen Um- und Ausbauten an bestehenden Ställen und auch bei der Neuerrichtung von Stallanlagen sparsam mit dem Boden umgegangen wird und nicht mehr Fläche versiegelt wird als unbedingt erforderlich.

 

Die Position des BBV-Präsidiums zum Download (pdf):