Ferkel auf dem Arm
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Gleiche Regeln für ausländische Ferkel

BBV zur Diskussion um QS-Anforderungen für Kastration

28.07.2020 | QS muss an ausländische Ferkelerzeuger die gleichen hohen Anforderungen stellen, denen die deutschen Sauenhalter aufgrund des Verbots der betäubungslosen Kastration ab dem 1.1.2021 unterliegen!

Das QS System basiert auf den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Seit Jahren bemühen sich die landwirtschaftlichen Vertreter im QS-Fachbeirat um diese Vorgehensweise. Im Mai 2019 wurde noch ein Umsetzungsvorschlag über eine Positivliste (Aufzählung der in Deutschland möglichen Kastrationsverfahren) für alle QS-Beteiligten,  den der Deutsche Bauernverband (DBV), die Interessengemeinschaft Schweinehalter Deutschlands (ISN)  sowie der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) gemeinsam eingebracht hatten, im QS-Fachbeirat nicht angenommen. Aus diesem Grund unterstützt der BBV auch dieses Anliegen, das der stellv. BBV-Kreisobmann Gerhard Langreiter gemeinsam mit mehreren Schweinehaltern aktuell eingebracht hat, ausdrücklich.

Befürchtete Auswirkungen auf den Markt dürfen für den Lebensmitteleinzelhandel kein Argument sein, die hohen Tierschutzanforderungen bei den deutschen Landwirten über Importtiere oder -fleisch zu unterlaufen. Ergänzend dazu wird der BBV weiter dafür kämpfen, dass die lokale Betäubung, wie sie zum Beispiel in Dänemark praktiziert wird, auch in Deutschland als Verfahren zugelassen wird - und zwar im Interesse des Tierschutzes und der Landwirtschaft!

Aus Sicht des BBV kann es nur daher einen Weg geben: QS muss an ausländische Ferkelerzeuger die gleichen hohen Anforderungen stellen, denen die deutschen Sauenhalter aufgrund des Verbots der betäubungslosen Kastration ab dem 1.1.2021 unterliegen! Dies ist für die Glaubwürdigkeit des QS-Systems in Richtung der Bauern wie auch der Verbraucher unerlässlich.