Ein Ferkel wird vom Landwirte auf dem Arm gehalten.
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Ferkelkastration: Bundestag verlängert Frist

Heidl: „Wichtiger Schritt für praktikablen Tierschutz“

07.12.2018 | Dass der Bundestag die Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen hat, ist ein wichtiges Signal für praktikablen Tierschutz in Deutschlands Ställen. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium Isofluran für die Ferkelkastration befürwortet, setzt sich der BBV weiter für die örtliche Betäubung ein.

Am Donnerstag, den 29. November., hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die zweijährige Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration intensiv debattiert und diese letztlich mit deutlicher Mehrheit von 421 von 650 abgegebenen Stimmen beschlossen. Von einzelnen Abweichungen abgesehen haben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD für die Gesetzesänderung und die Fraktionen der Grünen und der Linkspartei dagegen gestimmt. Die FDP hat sich abgesehen von einer Zustimmung und zwei Gegenstimmen enthalten.

BBV-Präsident Walter Heidl begrüßte das Ergebnis als wichtigen Schritt für praktikablen Tierschutz: „Wir wollen den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. Die Fristverlängerung war dringend nötig, weil bislang praxisreife Alternativen fehlen. Die Entscheidung des Bundestages ist deshalb ein wichtiges Signal für die Sauenhaltung und die Zukunft der regionalen Schweinefleischerzeugung in Deutschland. Unser Ziel ist es, schnellstmöglich die örtliche Betäubung als praktikables und tierschutzgerechtes Verfahren auch in Deutschland zuzulassen. In unseren Nachbarländern Dänemark und Schweden ist diese Methode als tierschutzgerecht anerkannt und praktiziert. Wir müssen hier endlich gleichziehen und damit auch beispielgebend für die Weiterentwicklung in anderen Ländern sein.“

 

Bundeslandwirtschaftsministerium setzt auf Isoflurannarkose

Der Plenarsitzung vorausgegangen war eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Agrarausschuss. Unter den Sachverständigen waren auch Dr. Andreas Randt vom Tiergesundheitsdienst Bayern und der DBV-Vizepräsident Werner Schwarz. Acht der neun geladenen Experten sprachen sich aufgrund fehlender praktischer Alternativmethoden für eine Verlängerung aus. Die Anhörung sehen Sie in der Mediathek des Bundestages.

Sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) als auch – vor allem auf Druck der SPD – die Koalitionsfraktionen legen den Fokus auf die Isoflurannarkose. Nachdem Isofluran am 19. November vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Schweine zugelassen worden ist, will das BMEL das Verfahren für die Anwendung durch den Landwirt freigeben und gleichzeitig die Anschaffung von Betäubungsgeräten fördern. Weder die negativen Erfahrungen aus der Schweiz weder die begründeten Bedenken der SVLFG hinsichtlich Anwenderschutz scheinen das BMEL von diesem Kurs abbringen zu können. Der Bayerische Bauernverband wird weiter im Schulterschluss mit den Partnern in der Branche am Ziel der lokalen Betäubung arbeiten.

Der Bundesrat befasst sich nun am nächsten Freitag, 14. Dezember, mit der Fristverlängerung. Er muss nicht zustimmen, kann aber mit absoluter Mehrheit Einspruch gegen die Gesetzesänderung erheben. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass eine Bundesratsmehrheit gegen die Gesetzesänderung zustande kommt.