Reifende Tomaten in einem Gewächshaus
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Position: Ablehnung von Patenten

Stellungnahme der Landesversammlung

29.11.2012 | Am 30. November 2012 läuft die Einwandsfrist für das Patent auf die „Schrumpeltomate“ aus, eine konventionell gezüchtete Tomate mit geringerem Wassergehalt speziell für die Weiterverarbeitung. Der Ausgang dieser Entscheidung gilt als weisend für weitere Biopatentanträge.

Die Landesversammlung bekräftigt erneut die Position der Kreisobmänner von April 2008 einer strikten Ablehnung von Patenten auf Pflanzen und Tiere. Pflanzen und Tiere müssen auch in Zukunft frei für die Züchtung zur Verfügung stehen. Auch der Weg über technisch garnierte Züchtungsverfahren darf nicht zur Patentierung führen. Dies muss auch für das Ergebnis eines solchen Verfahrens inklusive deren Nachkommen gelten.

Die exemplarischen Einwände gegen einzelne Patente sind nur der Tropfen auf dem heißen Stein. Das Übel muss endlich an der Wurzel gepackt werden. Die Politik ist aufgefordert, endlich die rechtlichen Regelungen anzupassen, und die EU-Biopatentrichtlinie zu ändern. Damit dem Ansinnen einzelner sich einseitig wirtschaftliche Vorteile zu schaffen sicher entgegengewirkt werden kann. Patenten auf Pflanzen und Tiere darf nicht stattgegeben werden.

Bei den derzeitigen Verhandlungen über die „Verordnung zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung“, in der ein einmal erteiltes Patent in der gesamten EU seine Wirkung entfalten soll, dürfen zudem die Spielräume der EU Biopatentrichtlinie nicht ausgehebelt werden, damit die bewährten Regelungen des deutschen Sorten-schutzrechtes zum Züchter- und Landwirteprivileg erhalten bleiben.