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Reifende Tomaten in einem Gewächshaus
© BBV

Gewächshausbau unter Druck: Öffentliche Anhörung zur Streichung wichtiger Bauregel läuft

BBV warnt vor Folgen der geplanten Änderung der Musterbauvorschrift

16.12.2025 | Das Deutsche Institut für Bautechnik will die Gewächshausnorm aus der Muster-Verwaltungsvorschrift streichen. Das hätte gravierende Folgen für bayerische Gemüse- und Zierpflanzenbetriebe. Noch bis 19. Dezember 2025 läuft die öffentliche Anhörung.

  • Geplante Streichung betrifft zentrale technische Regel für Gewächshausbau.
  • Ohne Sonderstatus gelten strengere Bauvorschriften für Gewächshäuser im Erwerbsgartenbau.
  • Öffentliche Anhörung läuft – Stellungnahmen bis 19. Dezember 2025 möglich

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) plant, in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) den Abschnitt A 1.2.8.3 „Gewächshäuser“ und damit den Verweis auf die bisher gültige Gewächshausnorm DIN V 11535:1998 ersatzlos zu streichen. 

Plan mit schwerwiegenden Folgen für Gewächshausbau

Für die Praxis hätte das schwerwiegende Folgen: Produktionsgewächshäuser würden ihren bisherigen Sonderstatus verlieren und künftig wie reguläre Hochbauten behandelt. Das würde deutlich strengere technische Anforderungen und höhere Baukosten bedeuten. Dabei sind Gewächshäuser ein zentraler Bestandteil der heimischen Landwirtschaft. Sie sichern die regionale Lebensmittel- und Pflanzenproduktion, ermöglichen energieeffizientes Arbeiten und schützen Kulturen vor Wetterextremen. Eine verlässliche bauliche Grundlage ist daher unverzichtbar.

Das sagt der BBV

Eine ersatzlose Streichung der bisherigen Regelung wäre ein Rückschritt in der technischen und rechtlichen Systematik. Deutschland würde sich damit im europäischen Vergleich benachteiligen und eine Schlüsselbranche treffen, die für Klimaanpassung, Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung von wachsender Bedeutung ist. 

Mit der europäischen Norm DIN EN 13031-1:2021 liegt bereits eine geeignete Nachfolgeregelung vor, die in anderen EU-Staaten angewendet wird. Der BBV fordert, die bestehende Regelung beizubehalten, bis die neuen europäischen Normen DIN EN 13031-1:2021 und DIN EN 13031-2:2026 (inklusive nationaler Anhänge) eingeführt sind. Erst dann kann die alte Norm ohne Lücken ersetzt werden.

Was unternimmt der BBV?

Nach Rücksprache mit der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) und dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium (StMELF) hat der BBV eine erste Positionierung erstellt. Über den AK Sonderkulturen gehen Schreiben an das StMELF sowie das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMBV), um auf die Folgen der Streichung hinzuweisen und Unterstützung für die Betriebe zu erbitten. Zudem beteiligt sich der BBV mit einer eigenen Stellungnahme an der öffentlichen Anhörung.

Stellungnahme möglich: Helfen Sie mit, die Unterglasproduktion zu schützen!

Aktuell läuft zum Entwurf die öffentliche Anhörung. Stellungnahmen sind bis 19.12.2025 möglich unter: https://mvvtb.dibt.de/version/a7247f8e-815e-4cb2-bc1e-29a957a183ba/serialnumber/43cc4789-c1dd-4795-8505-5dec455c7663