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landwirt am handy
© bogdanhoda-fotolia

FAL-BY: Meldungen „Mindesttätigkeit“ bis spätestens 15.11. abarbeiten!

Antragsflächen aus dem Mehrfachantrag 2025

23.10.2025 | Aktuell haben manche Landwirtschaftsbetriebe in FAL-BY eine Aufgabe gemeldet bekommen, bei der die Erledigung der Mindesttätigkeit zu einer Antragsfläche des Mehrfachantrags 2025 - Ackerbrache oder Dauergrünland - bislang unsicher oder noch nicht erfolgt ist.

Die Klärung kann direkt mit der FAL-BY-App erfolgen, zum Beispiel:

  • Ist aus der diesjährigen Befliegung in iBALIS auf dem aktuellen Luftbild das Mähen ersichtlich? Oder sind auf dem Bild Mähschwaden zu erkennen? Dann können Sie zum jeweiligen Feldstück über die FAL-BY-App unter „Bemerkungen“ darauf hinweisen und dies direkt in der App zurückmelden.
  • Alternativ kann die Klärung auch über zwei Fotos der betreffenden Fläche erfolgen, die über die FAL-BY-App hochgeladen werden

Betroffene können sich in iBALIS mit Betriebsnummer und PIN anmelden und über den Menüpunkt „Mitteilung erfassen“ eine plausible Erklärung an ihr Landwirtschaftsamt übermitteln, beispielsweise zur durchgeführten Schnittnutzung eines Dauergrünlands. Dort kann eine glaubwürdige Sachdarstellung zur Klärung der FAL-BY-Meldung akzeptiert werden. Alternativ erhalten Sie die Rückmeldung, dass die Klärung über aktuelle Fotos der betreffenden Flächen in FAL-BY zu erledigen ist.

Bayernweit sind von rund einer Million Schlägen durch das System mit satellitengestützter Nutzungserkennung und der damit verbundenen Prüfung der Mindesttätigkeit bei Ackerbrachen und Dauergrünlandflächen etwa 94 % automatisch geklärt worden.
Für rund 69.000 Schläge mit Ackerbrachen oder Dauergrünland steht die Klärung der Mindesttätigkeit noch aus und muss bis spätestens 15.11.2025 erfolgen.