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Einhaltung von Menschenrechten direkt und wirkungsvoll in Handelsabkommen regeln

Position des Präsidiums des BBV zum Vorschlag eines Lieferkettengesetzes

02.03.2021 | Im Februar haben die Bundesministerien für Arbeit, Entwicklungshilfe sowie Wirtschaft Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorgestellt. Im März wird der Kabinettsbeschluss erwartet.

Das Lieferkettengesetz soll dazu dienen, Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen sowie Unterlaufen von Umweltstandards in den globalen Lieferketten zu unterbinden. Dieses Ziel unterstützt das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes ausdrücklich.

Als geeigneten Umsetzungsweg favorisiert das Präsidium klar die unmittelbare Einbindung in Handelsabkommen der EU an Stelle eines nationalen Lieferkettengesetzes. Durch eine Einbindung in Handelsabkommen der EU kann das Problem direkt an der Wurzel angepackt werden. Es können Importe in die EU verhindert werden, bei deren Erzeugung Menschen- und Arbeitsrechte verletzt und/oder Umweltstandards unterlaufen wurden.

Ein nationales Lieferkettengesetz erfasst hingegen nur in Deutschland ansässige Unternehmen. Außerdem steht zu befürchten, dass die Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel mit seiner großen Marktmacht, versuchen werden, ihre Verantwortung durch neue Zertifizierungssysteme und Lieferbedingungen auf die Lieferanten abzuwälzen.

Bei einer Umsetzung über ein Lieferkettengesetz muss unbedingt sichergestellt werden, dass für die heimischen Bauernfamilien keine neuen Nachweispflichten und damit unnötige zusätzliche Bürokratie entstehen. Für Standards, die in Deutschland selbstverständlich sind (z.B. keine Kinderarbeit), müssen Einzelnachweise von vorneherein ausgeschlossen bzw. durch eine nationale Risikoanalyse ersetzt werden.

Die Position steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: