Solaranlage in Bayern
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Solaranlagen auf Dächern sollten Vorrang haben

Das sagt der Bauernverband zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen

17.07.2019 | Gehören Solaranlagen nur auf Dächer oder sollten Sie auch auf Freiflächen aufgestellt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes.

Auf Grund der politischen Diskussion in Bayern zu einer möglichen Aufstockung der Projekte von PV-Freiflächenanlagen im Bereich von 750 kW bis 10 MW beschäftigte sich die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes am 03.06.19 mit dieser Frage und generell mit dem Thema PV-Freiflächenanlagen und verabschiedete eine Position. Diese Position wurde anschließend schriftlich an Staatsminister Aiwanger versendet, um die Anliegen der Landwirte klar zum Ausdruck zu bringen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte der BBV-Position:

  • Die Installierung von PV-Anlagen auf Dächern sollte immer Vorrang vor Freiflächenanlagen haben.
     
  • Eine maßvolle Aufstockung der Projektanzahl für PV-Freiflächenanlagen im Bereich von 750 kW bis 10 MW ist vorstellbar, aber muss an Bedingungen geknüpft werden, insbesondere die Sicherung der Wertschöpfung für den ländlichen Raum(keine großen und nicht ortsansässigen Projektierer und Investoren!), die Akzeptanzsicherung bei Landwirten und Bürger (z.B. durch genossenschaftliche Anlagen)sowie die Berücksichtigung der örtlichen und regionalen agrarstrukturellen Belange(kein Futterflächenentzug für Tierhaltungsbetriebe!). Daher soll aus Sicht des BBV eine mögliche politische Entscheidung für eine Aufstockung erst einmal probeweise bis 2020 erfolgen und die Entwicklungen wachsam beobachtet und gründlich evaluiert werden!
     
  • Zentrales Anliegen des BBV ist es aber, den Ausbau der Photovoltaik durch dezentrale kleine, standortangepasste PV-Anlagen in der Hand der Landwirtschaft umzusetzen. Konkret fordert der BBV, dass die festvergütete Anlagenklasse für Freiflächenanlagen unter 750 kW auf allen bayerischen Flächen ohne Einschränkungen ermöglicht werden soll. Diese Erweiterung könnte im Zuge der Ende des Jahres anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umgesetzt werden. Der Bayerische Bauernverband setzt sich dafür ein und bittet die bayerische Staatsregierung hier um tatkräftige Unterstützung. Die im EEG enthaltenen Regelungen, die den Anlagenzubau pro Gemeinde innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten begrenzen, sollen dabei aber unbedingt erhalten bleiben.
     
  • Bei der Errichtung von PV-Freilandflächen zur Umsetzung der Energiewende soll auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich verzichtet werden und die PV-Freilandflächen müssen auch als Ausgleichs-/Blühfläche für den Natur- und Artenschutz (zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung von PiK-Maßnahmen) anerkannt werden.
     
  • In der Kabinettssitzung am 04.06.19 wurde dann eine neue Freiflächenverordnung beschlossen, die am 12.06.19 in Kraft getreten ist. Die bisherige Höchstgrenze bei Genehmigungen auf maximal 30 Freiflächenanlagen pro Jahr auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten Bayerns wird auf 70 genehmigungsfähige Anlagen pro Kalenderjahr aufgestockt. Bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur im Herbst 2019 kann das erhöhte Potential bereits genutzt werden.
     
  • Die Forderung des BBV nach Evaluierung einer möglichen Aufstockung wurde berücksichtigt. Das Wirtschaftsministerium wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium nach den Ausschreibungen 2019 die Lage zeitnah Anfang 2020 zu evaluieren und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorzulegen. Der BBV wird die Entwicklungen nach dem Aufstockungsbeschluss sowie den Evaluierungsprozess nun wachsam begleiten und ggf. Anpassungen einfordern, wenn sich Fehlentwicklungen abzeichnen sollten.