Biogasanlage
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Schlachtabfälle in die Biogasanlage?

Kein Problem - wenn’s korrekt läuft!

03.09.2021 | Aktuell wird das Thema der illegalen Entsorgung von Schlachtabfällen in Biogasanlagen von den Medien und Parteipolitikern aufgegriffen.Dabei ist die Nutzung von Schlachtnebenprodukten in Biogasanlagen absolut nichts Neues und auch vollkommen legal – sofern mit Genehmigung durchgeführt.

Zum Erhalt einer solchen Genehmigung reicht das übliche Hygienisierungsverfahren der Gärreste nicht aus. Aufgrund der möglichen Verschleppung von Bakterien ist Voraussetzung, dass  Schlachtnebenprodukte ebenso wie beispielsweise gewerbliche Speisereste vor dem Einbringen  keimfrei gemacht werden, so z. B. per Drucksterilisation. Trotz dieses Aufwands kann sich die Nutzung rechnen: die Entsorgung wird vergütet und die Stoffe sind gehaltvoll. Auch aus ökologischer Sicht ist diese erweiterte Wertschöpfung sinnvoll: eine -sonst häufig erfolgende- Verbrennung der Nebenprodukte wird eingespart, ebenso wie ein gewisser Anteil des Anbaus von Futtersubstraten für die Biogasanlage. Eine win-win-Situation.

Nun steht im Raum, dass möglicherweise einzelne Betreiber von Biogasanlagen Vorschriften umgehen, Kosten einsparen und illegal Kasse machen würden. Dies wäre selbstverständlich inakzeptabel. Dennoch:  Die Bayerische Land- und Forstwirtschaft ist das grüne Fundament unserer Gesellschaft und Biogasanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Und 99,9% der Betreiber von Biogasanlagen sind ehrliche Menschen, die korrekt arbeiten. Das sollte nicht vergessen werden.