Eine Biogasanlage
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Zahlreiche landwirtschaftliche Erneuerbare-Energien-Anlagen leisten aktuell einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgaseinsparung.

Position: Klimaschutz über dezentrale Erneuerbare Energien stärken!

Position der Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes

27.10.2017 | Weiterer Ausbau von Erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft

Klimaschutz durch Energiewende im ländlichen Raum stärken

Für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage für Mensch und Tier ist der Klimaschutz von grundlegender Bedeutung. Zahlreiche landwirtschaftliche Erneuerbare-Energien-Anlagen leisten aktuell einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgaseinsparung. Da ein Großteil der deutschlandweiten Treibhausgasemissionen auf die Erzeugung und Nutzung von Energie fällt, stellen diese Bereiche besondere Einsparpotentiale dar. Um mehr Klimaschutz durch Erneuerbare Energien zu erreichen, fordern die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes verlässliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Vergütung für regenerative Stromerzeugungsanlagen. Die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat die Bereiche Photovoltaik, Bioenergie und Windkraft entscheidend voran gebracht. Diesen Erfolg gilt es fortzuführen, um etablierte Technologien flächendeckend in das Energieversorgungssystem zu integrieren und zugleich weiterzuentwickeln. Auch bei der möglichen Entwicklung zukünftiger Fördermodelle müsste dies berücksichtigt werden. Außerdem sind Nachbesserungen am Ausschreibungsmodell nach EEG 2017 dringend erforderlich!

Zweiter Gebotstermin für Bioenergie-Ausschreibung gefordert

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Bioenergie nach EEG 2017 zeigen, dass das ausgeschriebene Volumen von 122 MW und somit der von der Bundesregierung festgelegte Zielkorridor bei weitem nicht erreicht wurde. Kritisch zu betrachten ist, dass einige Bieter u. a. allein aufgrund von Formfehlern keinen Zuschlag erhielten. Damit künftig vorhandene Potentiale besser genutzt werden und Erfahrungswerte bei den Ausschreibungen gesammelt werden, fordern die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes grundsätzlich zwei Gebotstermine (01.03. und 01.09.), anstatt aktuell nur einen Gebotstermin (01.09.). Insbesondere durch die Einführung eines zusätzlichen Gebotstermins zum 01.03.2018 würden Bieter, die in der ersten Runde aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen wurden, zeitnah eine zweite Chance erhalten.

Klimaschutzpotential verstärkt durch Güllevergärung nutzen

Landwirtschaftliche Gülle-Kleinanlagen tragen wesentlich zur Kreislaufwirtschaft in landwirtschaftlichen Betrieben bei. Einerseits leisten güllebasierte Biogasanlagen einen besonderen Beitrag zum Gelingen der Energiewende, weil sie grundlastfähigen Strom und Wärme bereitstellen. Andererseits bringt die Vergärung von Gülle weitere umwelt- und klimawirksame Vorteile mit sich: Die vergorene Gülle stellt einen für die Pflanzen gut verfügbaren Dünger dar. Zugleich kommt es zu geringeren Emissionen bei der Lagerung und Ausbringung der vergorenen Gülle. Angesichts der zahlreichen Vorteile von güllebasierten Biogasanlagen und zur Stärkung der landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft fordern die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes eine Anhebung der Sondervergütungsklasse für Gülleanlagen von bisher 75 kW auf 150 kW.

Biokraftstoffe aus heimischem Anbau als wirksamen Klimaschutzbeitrag nutzen

Zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele im Mobilitätssektor und zur Minderung der Importabhängigkeit von fossilen Ressourcen muss Biokraftstoffen aus nachhaltigen Rohstoffquellen weiterhin eine Marktperspektive gegeben werden. Mit der Herstellung von Biokraftstoffen auf der Basis heimischer Rohstoffe wird nicht nur ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele geleistet. Vielmehr wird auch ein Beitrag zur Erhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge auf dem Acker und zur Stärkung der Versorgungsunabhängigkeit von importierten Eiweißfuttermitteln durch die Verarbeitung von Raps, Getreide und Zuckerrüben geleistet. Die 2015 in Deutschland eingeführte Regelung einer Treibhausgas-Minderungsverpflichtung hat einen Wettbewerb um die effizientesten Rohstoffe zur Biokraftstoffproduktion ausgelöst. Diese Minderungsvorgabe sollte nach 2020 weiter angehoben werden, da nach und nach weitere Biokraftstoff-Generationen und neue Antriebe die Marktreife erlangen werden. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden wir alle Optionen benötigen, von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse, aus Rest- und Abfallstoffen sowie zukünftiger Generationen. Daher ist ein technologieoffener Ansatz zu wählen.