Bild einer Biogasanlage
© BBV

Kein Geld ohne Registrierung!

Jetzt im Marktstammdatenregister anmelden

15.12.2020 | Alle Anlagenbetreiber von Strom- und Gasanlagen, wie beispielsweise Biogas- oder PV-Anlagen, sind verpflichtet sich bis 31. Januar 2021 im sog. Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.

Sollte die Eintragung der Bestandsanlagen nicht fristgerecht im Portal der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) erfolgen, droht der Verlust der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder ein Bußgeld. Eine Erfassung ist auch dann im MaStR erforderlich, wenn die Anlagen bereits im Anlagenregister angemeldet sind. Das MaStR ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren.

Zudem sind Betreiber von Biogasanlagen zur Übermittlung der Einsatzstofftagebücher, bzw. Biomasse-Umweltgutachten an ihren jeweiligen Netzbetreiber bis zum 28. Februar 2021 verpflichtet. Ein Versäumnis dieser Pflicht wird mit einer Sanktion der Vergütung geahndet. Anlagenbetreiber müssen sich bei ihrem jeweiligen Netzbetreiber erkundigen, auf welchem Weg (Mail und/oder Post) die Übermittlung der Unterlagen erfolgen muss.