Entschädigung für Abschaltungen von Energieerzeugungsanlagen
DBV und BBV erreichen erfolgreich Entschädigungen auch für kleine Anlagen
Um die Netzstabilität zu sichern, wurden in den vergangenen Monaten auch kleinere Energieerzeugungsanlagen mit einer Leistung von unter 100 kWp zunehmend abgeschaltet. Besonders betroffen waren Photovoltaikanlagen.
Nach § 13a Abs. 1 EnWG haben Betreiber von Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp sowie von fernsteuerbaren Anlagen unter 100 kWp bei Abregelungen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.
Bislang erkannten nicht alle Netzbetreiber den Anspruch an und zahlten für Anlagen unter 100 kWp keine Entschädigung.
Der Bayerische Bauernverband und der Deutsche Bauernverband haben sich deshalb im Interesse ihrer Mitglieder intensiv dafür eingesetzt, diese Praxis beendet zu beenden.
Mit Erfolg: Zwischenzeitlich gewähren alle Netzbetreiber in Bayern auch für fernsteuerbare Energieerzeugungsanlagen mit einer Leistung unter 100 kWp einen finanziellen Ausgleich bei Abschaltungen.
