Biogasanlage auf einem Feld
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BBV-Forderungen zur „EEG-Blitznovelle“

Fachausschuss schlägt Änderungen bei Biogas-Ausschreibung und Güllebonus vor

12.07.2018 | Die Überarbeitung des aktuellen EEG 2017 wird aufgrund Verzögerungen voraussichtlich bis nach der Sommerpause andauern. Der Landesfachausschuss für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energie hat nun Forderungen zum EEG festgehalten und an das Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt.

Im Mittelpunkt der kleinen Änderung beim Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG-Blitznovelle“) steht die Sonderausschreibung für Photovoltaik und Windkraft. Bei dieser Gelegenheit, bringt der Bayerische Bauernverband auch weitere, leicht umsetzbare Forderungen ein, um Verbesserungen zu erreichen. Zu den wesentlichen BBV-Forderungen zählt die Aufnahme eines zweiten Gebotstermins für Bioenergie-Ausschreibungen nach EEG 2017 und die Anhebung der Gebotsobergrenzen für Bioenergie-Ausschreibungen.

Ein weiteres drängendes Problem, für welches der BBV in einem Schreiben an Dr. Hermann Onko Aeikens,   Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, eine Lösung fordert, ist der mögliche Verlust des Gülle-Bonus im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest. Durch die vorgeschlagene Aufnahme einer Sonderregelung in das aktuelle EEG 2017, könnte die Wahrung des Anspruchs auf Güllebonus im Seuchenfall aufrechterhalten werden.

Die Entwicklung im Bioenergiebereich hin zu einem flexiblen Anlagenbestand führt dazu, dass der „Flexdeckel“ von 1.350 MW für den Anspruch auf die „Flexibilitätsprämie“ voraussichtlich (nach einer Hochrechnung des Fachverbandes Biogas e. V. unter der Annahme, dass der Zubau auf dem Niveau der letzten Monate bleibt) in der zweiten Jahreshälfte 2019 ausgeschöpft sein wird. Daher wurde die Forderung formuliert, den Flex-Deckel anzuheben oder komplett zu streichen.

Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gilt seit Einführung der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 eine erweiterte förderfähige Flächenkulisse auf Acker- und Grünlandflächen im Benachteiligten Gebiet. Dies gilt allerdings nur für Photovoltaikanlagen mit mehr als 750 kWp installierter Leistung, die per Ausschreibung gefördert werden. Aus Sicht des Landesfachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energie sollten deshalb Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 750 kW auch im Rahmen der Festvergütung in die erweiterte Flächenkulisse auf benachteiligte Gebiete aufgenommen werden.

Zur Stärkung einer dezentralen Energiewende wurde eine Forderung zur Lockerung der EEG-Umlagepflichten für dezentrale Versorgungsmodelle im familiären und landwirtschaftlichen Bereich festgehalten.

Im letzten bekannten Entwurf eines EEG-Änderungsgesetzes, der zwischen den Regierungsfraktionen von Union und SPD verhandelt wurde, waren die aktuell sehr drängenden Forderungen zum „Flexdeckel“ sowie die Forderung nach einer Sonderregelung für den Güllebonus im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest, adressiert. Zumindest in Bezug auf die Bioenergie sollten die Verhandlungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Basis des genannten Gesetzesentwurfs wieder aufgenommen werden.