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Übergangsregelung für Automaten ohne Belegdrucker wird verlängert

31.07.2023 | Die Übergangsregelung für Bestandsautomaten ohne Belegdrucker bis 31. Dezember 2023 ist nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht bis auf Weiteres verlängert. Bei Neu- oder Ersatzbeschaffung eines Automaten sollte auf das Vorhandensein einer Konformitätsbewertung geachtet werden.

Zum Hintergrund: Seit Ende vergangenen Jahres hat sich der Bayerische Bauernverband und die Arbeitsgemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ zusammen vehement mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium und der Geschäftsstelle für Bürokratieabbau für eine Aussetzung der Eichpflicht für Bestandsautomaten eingesetzt. Daraufhin wurde vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2023 gewährt. In allen anderen Bundesländern gilt die Eichpflicht bereits seit Beginn dieses Jahres.

Der Bayerische Bauernverband setzte sich weiter für die Aussetzung der Eichpflicht bzw. eine Erweiterung der Ausnahmen (erst ab einer Zapfmenge von 5 Liter je Geschäftsvorgang) ein. Das bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt den Vorschlag und will auf Bundesebene erreichen, dass die Eichpflicht und damit die Bonpflicht für Milchautomaten für Direktvermarkter ausgesetzt wird.
Bis es hier zu einer endgültigen Entscheidung kommt, verlängert das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht deshalb die Übergangsregelung über den 31. Dezember 2023 hinaus bis auf unbestimmte Zeit.
Alle Informationen dazu gibt es kompakt in diesem Merkblatt