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Bayerisches Naturschutzgesetz braucht mehr Praxistauglichkeit!

Novelle Naturschutzgesetz: BBV fordert vom Landtag zügige Entscheidung über Vereinfachungen

14.10.2026 | Das Bayerische Kabinett hat Anfang Oktober den Gesetzentwurf zum Bayerischen Naturschutzgesetz verabschiedet, der nun Anregungen aus der Verbändeanhörung umfasst und am 15. Oktober erstmals im Bayerischen Landtag beraten wird.

Über die Novelle

Das Bayerische Kabinett hat Ende Juli 2026 die Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes beschlossen und damit den Weg für die Beratungen im Bayerischen Landtag freigemacht. Dieser soll die Beratungen bis Ende 2026 abschließen, damit die Änderungen bereits ab 2027 gelten. „Der Bauernverband hat seit Inkrafttreten des Volksbegehrens ‚Rettet die Bienen‘ Vorschläge für wirksame Vereinfachungen und für mehr Freiwilligkeit eingebracht. Deshalb befürworten wir den Änderungsentwurf und erwarten uns von den Beratungen des Bayerischen Landtags aber auch noch weitere Verbesserungen", sagt BBV-Präsident Günther Felßner.

Was ist positiv? 
Positiv bewertet der Bauernverband insbesondere die geplante Überarbeitung des pauschalen Walzverbots auf Grünland sowie die vorgesehene Anpassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes an das Förderrecht der EU-Agrarpolitik, womit dortige Vereinfachungen bei Grünland nun auch in Bayern wirksam werden. „Wir haben als BBV somit die Korrekturen bei den praxisuntauglichen Knackpunkten des Volksbegehrens ‚Rettet die Bienen‘ angestoßen“, resümiert BBV-Präsident Günther Felßner. 

Was braucht es?
Darüber hinaus plädiert der Bauernverband für die Einführung einer grundsätzlichen Freiwilligkeitsklausel bei Naturschutzmaßnahmen wie Heckenpflanzen und setzt sich für die Streichung der der grundsätzlichen Verbotsregelung zum Mähen von außen nach innen ein, da sie keinen Mehrwert für Natur- und Tierschutz hat. 
 

Aktuelle Ziele des Bayerischen Bauernverbands

Der folgende Inhalt steht unseren Verbandsmitgliedern nach einem Login zur Verfügung

Bisheriger Verbandseinsatz: BBV-Position und Politinfo

  • Mit einer ausführlichen Stellungnahme hat sich der Bayerische Bauernverband zur Verbändeanhörung des bayerischen Umweltministeriums, die bis 31. August 2026 eingereicht sein musste, eingebracht: www.BayerischerBauernVerband.de/Positionen 
  • Eine kompakte Politinfo zum Thema finden Sie hier.