Fortbildungszeiträume PSSK
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Termin für den Herbst 2023

28.09.2023 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist dieses Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

Nachstehend unsere Fortbildungs-Termine:

Datum

  von bis

Veranstaltungsort

 

Freitag

24.11.2023 11:00 15:00 Sängerheim Lengfelder Str. 3 97230 Estenfeld
Donnerstag 30.11.2023 18:00 22:00 Online  mit Fachrichtung Weinbau 

Die Kosten je Teilnehmer belaufen sich auf 35,00 € und werden nach erfolgter Teilnahme abgebucht bzw. sind dann von Ihnen zu überwiesen. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit.

Wichtig bei Online-Veranstaltungen:

  • Für die Online-Schulung benötigen Sie sicheres Internet, PC oder Notebook mit Lautsprecherfunktion.
  • Sie erhalten die entsprechenden Zugangsdaten für die Onlinefortbildung und einen entsprechenden Zugangscode rechtzeitig vor dem Tag der Schulung.  Dies wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular ist daher unbedingt notwendig. Sollten Sie am Tag des Kurses noch keine Zugangsdaten erhalten haben, so melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.


Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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