Fortbildungszeiträume PSSK
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Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Frühjahr 2020

03.01.2020 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der dritte Fortbildungszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. Entscheidend ist das Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

Folgende Termine sind in den Kreisverbänden Würzburg und Main-Spessart für Frühjahr 2020 geplant:

Datum Uhrzeit Ort
30.01.2020 ab 18:00 Uhr GH Lutz, Giebelstadt
04.02.2020 ab 18:00 Uhr Sportheim, Schwebenried
14.02.2020 ab 16:00 Uhr Bocksberghalle, Triefenstein
18.02.2020 ab 12:00 Uhr KWS Seligenstadt, Prosselsheim
04.03.2020 ab 18:00 Uhr Feuerwehrhaus, Oberaltertheim


Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen!

Anmeldeformulare erhalten Sie ab sofort in der BBV Geschäftsstelle oder in der Anlage zum herunterladen. Auf Wunsch versenden wir diese auch per Fax oder Mail.
Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis und Ihren Sachkundeausweis zur Fortbildung mit.