Stromzähler
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Anschluss-Rahmenvereinbarung STROM BBV für 2020–2021

Jetzt günstige Preise sichern - Rückgabetermin spätestens 22.03.2019

09.03.2019 | Unser Ziel ist es, dass Sie als Mitglied des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) auch in Zukunft von vergünstigten Energiepreisen profitieren.

Deshalb hat der Bayerische Bauernverband  mit der N-ERGIE Aktiengesellschaft eine neue Rahmenvereinbarung für die Laufzeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 geschlossen. Dies sichert BBV-Mitgliedern frühzeitig für die Lieferjahre 2020 und 2021 wieder günstige Konditionen.

Die Preise an den Beschaffungsmärkten sind in den vergangenen Monaten massiv angestiegen. Dennoch profitieren Sie als BBV-Mitglied auch weiterhin von unserer Partnerschaft und Sie erhalten nach wie vor günstigere Konditionen im Vergleich zu den regulären Angeboten der N-ERGIE oder von Drittanbietern.

Unsere neue Rahmenvereinbarung STROM BBV bietet Ihnen Vorteile:

  • Preisgarantie: Die N-ERGIE garantiert Ihnen die Konditionen der reinen Energielieferung für die gesamte neue Laufzeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2021. Das gibt Ihnen Planungssicherheit.
  • Preistransparenz: Neben den garantierten Preisen für die Energielieferung werden für den Strombezug Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fällig. Diese reicht die N-ERGIE in der jeweils gültigen Höhe ohne Aufschläge an Sie weiter.

So sichern Sie sich jetzt Ihre BBV-Vorzugspreise auch wieder für 2020 und 2021:

Alle BBV-Mitglieder, die N-ERGIE Kunde und im aktuellen BBV-Stromrahmenvertrag 2018-2019 sind, erhielten um den 9. März 2019 per Post ein Anschreiben von BBV und N-ERGIE mit ausführlichen Informationen zu den neuen Preiskonditionen, ein Auftragsformular zur Stromlieferung und was zu veranlassen ist.

Nutzen Sie einfach das zugesandte Auftragsformular und schicken Sie es unterschrieben im portofreien Rückumschlag bis spätestens 22.03.2019 direkt an die N-ERGIE zurück.

  • Bitte füllen Sie für jeden Stromzähler (jede Zählernummer) ein separates Auftragsformular aus.
  • Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung eine gültige BBV-Mitgliedschaft voraussetzt. Geben Sie daher Ihre BBV-Mitgliedsnummer im Auftragsformular an.
  • Aufträge, die nach dem 22.03.2019 eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Fragen zur Rahmenvereinbarung Strom BBV:

Informationen zur neuen Rahmenvereinbarung finden Sie als Mitglied des Bayerischen Bauernverbandes auf der Kreisverbands-Homepage Ihrer BBV Geschäftsstelle sowie im geschützten Mitgliederbereich nach dem Login unter www.BayerischerBauernVerband.de/Strom.