Bild von bunten Blumen auf einer Wiese als Blühstreifen von "Blühende Rahmen".
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Stimmungsmache und Reglementierung beim Volksbegehren

Das sagt der BBV zum Volksbegehren

23.01.2019 | Jeder zweite Bauer in Bayern hat sich vertraglich dazu verpflichtet, freiwillig mehr für den Umwelt- und Naturschutz zu tun. Fast 40 Prozent der Fläche werden nach Richtlinien von Kulturlandschaftsprogramm & Vertragsnaturschutzprogramm bewirtschaftet.

Die nötige Honorierung erhalten Landwirte über die Umweltprogramme im Rahmen der EU-Agrarpolitik.Dass dieses Engagement wirkt, zeigt sich auch anhand von Zahlen: So sind laut Bayerischem Artenschutzbericht 2010 auch 80.000 der insgesamt 100.000 in Deutschland heimischen Arten in Bayern daheim. Darüber hinaus bestätigt das bayerische Umweltministerium in einem aktuellen Bericht, dass 700.000 Hektar an KULAP-Flächen ganz besonders zur Biodiversität beitragen. Über das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm kommen nochmals rund 80.000 Hektar mit besonderen Naturschutzmaßnahmen hinzu, wo sich Bauern freiwillig engagieren.

Zum Volksbegehren Artenvielfalt erklärt Kreisobmann Martin Schorer

„Wir Bauern haben ein großes Interesse daran, die Artenvielfalt im Unterallgäu zu schützen und die wichtigen natürlichen Kreisläufe zu erhalten. Doch das Volksbegehren zur Artenvielfalt weist den falschen Weg. Statt das bäuerliche Engagement für den Umwelt- und Naturschutz anzuerkennen und weiter zu stärken, wird Stimmung gemacht und nach neuer Reglementierung gerufen“, sagt  der Kreisobmann Martin Schorer.

„Dabei zeigen die Bäuerinnen und Bauern seit Jahren, wie erfolgreicher Umwelt- und Naturschutz auf Augenhöhe funktioniert: Kooperation vor Ordnungsrecht, das ist das Erfolgsrezept – und das muss es auch bleiben. Dazu hat sich die bayerische Staatsregierung im Eigentumspakt verpflichtet“.

Und Landwirte, Waldbesitzer und Eigentümer füllen dieses Konzept mit Leben. Zusammen mit dem Landesverband Bayerischer Imker, der BayWa und der BSV-Saaten starten wir in wenigen Tagen die Aktion „Bayern blüht auf“ mit kostenlosem Saatgut für 500 engagierte Blühbotschafter und Blühflächen in ganz Bayern.

Es geht uns aber um mehr als Blühflächen auf den Äckern. Es geht um bienenfreundliche Gärten, um kommunale Flächen und die Zusammenarbeit mit den Imkern. Hinzu kommt unsere bereits seit Jahren laufende Initiative „Blühende Rahmen“ sowie die enormen Leistungen der Bauern für den Umwelt- und Naturschutz zum Beispiel im Greening, im Kulap oder im VNP“.

Diese neuen gesetzlichen Vorgaben sieht das Volksbegehren vor:

  • Verbot der Umwandlung von Dauergrünland
  • Verbot des Pflegeumbruchs von Grünland mit anschließender Nachsaat
  • Pflicht zu Gewässerrandstreifen mit mindestens 5 Metern
  • Pflicht zur Mahd von Grünlandflächen ab einer Größe von 1 ha von innen nach außen
  • Ab 2020 gesetzlicher frühester Mähzeitpunkt ab 15. Juni für 10 % der Grünlandflächen
  • Ab 2020 Verbot des Walzens von allen Grünlandflächen ab 15. März
  • Verbot des Pflanzenschutzeinsatzes außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirt-
    schaftlichen Flächen in Naturschutzgebieten, Biotopen und geschützten Landschaftselementen
  • Schaffung eines Biotopverbunds mit mindestens 10 % der Offenlandflächen bis 2023 und mit
    mindestens 13 % bis 2027
  • Gesetzliche Pflicht zu mindestens 20 % Ökolandbau bis 2025 und zu mindestens 30 % bis 2030.

Zusammengefasst, so Kreisbäuerin Margot Walser, kann man sagen: Schutz unseres Eigentums und Freiwilligkeit geht vor Gesetzeszwang!

 

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