Gülleausbringung
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Ausbringungssperrfrist auf Grünland wieder verschoben

Güllesperrfrist vom 29. November 2023 bis 28. Februar 2024 auf Grünland!

24.10.2023 | Sachgebiet L2.3P am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Augsburg genehmigt wieder Ausnahme.

Auch heuer hat der BBV Unterallgäu wieder die Verschiebung der Ausbringungssperrfrist auf Grünland beantragt und genehmigt bekommen. Somit gilt die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (ausgenommen Festmist) im Landkreis Unterallgäu und in der Stadt Memmingen auf Grünland vom 29.11.2023 bis zum 28.02.2024.

Zum Grünland zählt auch mehrjähriger Feldfutterbau auf Ackerland , wenn dieses Feldfutter bis zum 15. Mai diesen Jahres bereits angebaut war.

Im roten Gebiet beginnt aufgrund der 4-wöchigen Verschiebung  der Verbotszeitraum auf Grünland bereits am 29. Oktober und endet ebenfalls am 28. Februar.

Alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung bleiben von dieser Anordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für die Sperrfrist für Ackerflächen und die Bestimmung, dass stickstoffhaltige Düngemittel nur ausgebracht werden dürfen, wenn der Boden für diese aufnahmefähig ist. Bei Ackerland gilt die Sperrfrist bereits vom 01.10.-31.01. Für Festmist gilt ein Ausbringungsverbot vom 01.12.-15.01.

Ebenso bleiben von dieser Ausnahmeregelung förderrelevante Auflagen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms – Teil A unberührt.