Verschiebung der Sperrfrist auf Grün- und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau
Auch heuer hat der BBV wieder die Verschiebung der Ausbringungssperrfrist beantragt und genehmigt bekommen. Somit gilt die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (ausgenommen Festmist) in den Landkreisen