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Ein Landwirt bringt Gülle auf seiner Wiese aus.
© BBV

Sperrfrist für Grünland und Ackerland verschoben

Neu: 29.11.2025 bis 28.02.2026

17.11.2025 | Verschiebung erneut genehmigt

Verschiebung der Sperrfrist auf Grün- und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau

Auch heuer hat der BBV wieder die Verschiebung der Ausbringungssperrfrist beantragt und genehmigt bekommen. Somit gilt die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (ausgenommen Festmist) in den Landkreisen

Weilheim-Schongau

Garmisch-Partenkirchen

Starnberg

vom 29.11.2025 bis einschl. 28.02.2026.

 

© BBV WM-SOG 2025_2026 Verschiebung Sperrfrist