Geld sparen beim Beitrag für die Alterskasse
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Landwirtschaftliche Alterskasse

Leichter zum Beitragszuschuss ab 1. April 2021

10.03.2021 | Damit mehr Versicherte eine Chance auf einen Zuschuss zu ihrem Alterskassenbeitrag haben, werden ab 1. April 2021 die hierfür geltenden Einkommensgrenzen angehoben.

Ab 1. April 2021 erhalten Beitragszahler einen Zuschuss, wenn ihr Einkommen unter 23.688 Euro (unverheiratet) oder unter 47.376 Euro (verheiratet) liegt. Der Beitrag kann so um maximal 60 Prozent reduziert werden.

Bisher liegt die Einkommensgrenze für Unverheiratete bei 15.500.- € und bei 31.000.- € für Verheiratete.

Die Einkommensgrenze für den Höchstzuschuss liegt ab dem 1. April für Unverheiratete bei 11.844.- € (bisher 8.220.- €) und bei Verheirateten bei 23.688.- € (bisher 16.440.- €)

Mitglieder der LAK, die künftig einen Zuschussanspruch aufgrund der neuen Einkommensgrenzen haben werden, können ab sofort einen Antrag stellen; spätestens jedoch bis Ende Juli 2021. Somit kann der Zuschuss noch ab 1. April gewährt werden. Geht der Antrag später ein, gewährt die LAK den Zuschuss ab dem Kalendermonat des Antragseingangs, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Beratung hierzu an der BBV-Geschäftsstelle in Weilheim
Gerlinde Floritz, Gabriele Schütz und Birgit Näpfel in der Geschäftsstelle Weilheim stehen gerne zur Beratung und für die Antragstellung zur Verfügung.

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