Einbrüche in Verkaufsautomaten: Direktvermarkter sollten Vorsorge treffen
BBV Schwaben empfiehlt Beratung zur Einbruchprävention
Ein Einbruch verursacht nicht nur finanzielle Schäden durch gestohlene Waren oder Bargeld. Auch beschädigte Automaten und notwendige Reparaturen können für die betroffenen Betriebe zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeuten. Umso wichtiger ist es, mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu prüfen.
Polizei bietet Beratung zur Einbruchprävention
Der BBV empfiehlt Direktvermarktern, sich bei Fragen zum Schutz ihrer Verkaufsautomaten an die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Bayern zu wenden. Die Polizei bietet dort Informationen und individuelle Beratung zur Einbruchprävention an. Gemeinsam mit den Fachleuten können Betreiber prüfen, welche Maßnahmen für ihren Automatenstandort sinnvoll sind und wie sich das Risiko eines Einbruchs verringern lässt.
Neben technischen Sicherungsmöglichkeiten können auch die Gestaltung und Beleuchtung des Standortes sowie organisatorische Vorkehrungen eine Rolle spielen. Welche Maßnahmen im Einzelfall geeignet sind, hängt unter anderem vom Automaten, seinem Standort und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Prävention lohnt sich
Der BBV Schwaben appelliert an alle Betreiber landwirtschaftlicher Verkaufsautomaten, die aktuelle Situation aufmerksam zu verfolgen, mögliche Sicherheitslücken zu überprüfen und sich bei Bedarf fachkundig beraten zu lassen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Einbruchschutz kann helfen, Schäden und Betriebsunterbrechungen vorzubeugen.
Eine Übersicht der Polizeilichen Beratungsstellen finden Sie hier:
Polizei ruft zu vorbeugenden Maßnahmen auf
Auch das Polizeipräsidium Schwaben Nord macht in einem Schreiben an den BBV auf die Einbruchsserie aufmerksam und weist auf die hohe Bedeutung von geeigneten Präventionsmaßnahmen hin:
- Regelmäßige Leerung der Automaten:
Die Automaten beziehungsweise deren Geldkassetten sollten regelmäßig, möglichst bereits vor Einbruch der Dunkelheit, vollständig geleert werden. Es kann zudem sinnvoll sein, durch einen gut sichtbaren Hinweis, etwa ein Plakat oder einen Aufkleber mit dem Text „Dieser Automat wird regelmäßig geleert“, darauf aufmerksam zu machen, dass sich über Nacht kein oder nur geringfügiges Bargeld im Automaten befindet. - Sicherung während der Nachtstunden:
Es sollte geprüft werden, ob Verkaufsräume, Einhausungen oder sonstige Bereiche, in denen sich die Automaten befinden – insbesondere während der Nachtstunden – verschlossen oder anderweitig gegen unbefugten Zutritt gesichert werden können. - Beleuchtung und Videoüberwachung:
Sofern die örtlichen und technischen Gegebenheiten dies zulassen, wird die Installation einer geeigneten Beleuchtung sowie einer funktionierenden Videoüberwachung (unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben) empfohlen. - Anzeige sämtlicher Taten:
Jeder Aufbruch und jeder Einbruchsversuch sollte unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden – auch dann, wenn kein oder nur ein geringer Bargeldbetrag entwendet wurde. Eine vollständige Erfassung aller Fälle ist für die polizeiliche
Lagebewertung und die weiteren Ermittlungen von wesentlicher Bedeutung. - Meldung verdächtiger Wahrnehmungen:
Verdächtige Personen, Fahrzeuge oder sonstige ungewöhnliche Beobachtungen im Umfeld landwirtschaftlicher Verkaufsstellen sollten der Polizei zeitnah mitgeteilt werden. Von besonderem Interesse sind neben Personenbeschreibungen auch Angaben zu Fahrzeugen (Typ, Farbe und Kennzeichen). Zuletzt wurde in Zusammenhang mit dem genannten Phänomen wiederholt ein weißer Großtransporter festgestellt; dies ist aktuell auch Gegenstand laufender polizeilicher Ermittlungen. Verdächtige Personen sollten grundsätzlich nicht selbst angesprochen oder verfolgt werden. Bei einer unmittelbar beobachteten Straftat oder einer konkreten Gefahrenlage bitten wir um unverzügliche Verständigung über den Polizeinotruf 110.