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© BBV Güllefass
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Sperrfrist zur Gülleausbringung verschoben

Sperrfristverschiebung 2025/2026 auf nitratgefährdeten Flächen

25.09.2025 | auf sogenannten "roten Flächen"

Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes wird die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Komposte auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutteranbau bei einer Aussaat bis Ablauf des 15. Mai 2025 wie folgt verschoben:

 

Für die Landkreise Deggendorf, Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut, Passau, Rottal-Inn und Straubing-Bogen sowie die kreisfreien Städte Landshut und Straubing auf sogenannten "roten Flächen" vom 15. Oktober 2025 bis einschließlich 14. Februar 2026.

 

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen; sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.

Die Sperrfristen , die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten.

 

Nähere Infos hierzu erhalten Sie in ihrem zuständigen AELF.