Sperrfrist Gülleausbringung
Sperrfrist 2025/2026 wurde aufgrund der Witterung verschoben
Nachdem in den letzten Tagen aufgrund der Witterung eine Gülleausbringung nicht möglich war, wurde auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Komposte, auf Grünland, Dauergrünland und Ackerbau mit mehrjährigem Feldfutteranbau bei einer Aussaat bis Ablauf des 15. Mai 2025 wie folgt verschoben.
Die oben genannte Sperrfrist gilt dabei für den gesamten Landkreis Rottal-Inn, eine Unterscheidung zwischen roten und nicht-roten Flächen findet nicht statt.
Für die Landkreise, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Rottal-Inn und Straubing-Bogen sowie für die kreisfreien Städte Landshut, Passau und Straubing ist die Sperrfrist wie folgt verschoben auf:
15. November 2025 bis einschließlich 14.02.2026
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen sowie die einhaltung der N-Obergrenzen.
Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten.