Fortbildungszeiträume PSSK
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Zwei neue Präsenztermine im März 2024

14.02.2024 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen!

Melden Sie sich an!

Viele Sachkundige stellen sich die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort unter "Beginn erster Fortbildungszeitraum" beispielsweise das Datum 01.01.2013, so beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist dieses Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

Termine für die Schulungen:

 Kurs        Datum        Uhrzeit          Veranstaltungsort

119-107    06.03.2024  19:00 Uhr       Gasthof Esterer in Zellerreit, Ramerberg

119-108    27.03.2024  19:00 Uhr       Gasthaus Schildhauer in Halfing 

           

Die Kosten je Teilnehmer belaufen sich auf 35,00 € und werden nach erfolgter Teilnahme abgebucht bzw. sind dann von Ihnen zu überweisen. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit.

 

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich für den Besuch einer Fortbildung mit dem unten angefügten Anmeldeformular an. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Nur wenn der Kurs überbucht ist oder nicht stattfinden kann, erfolgt eine weitere Information.


Für Fragen stehen wir Ihnen gerne an der BBV-Geschäftsstelle Rosenheim unter 08031 8091810 zur Verfügung!

 

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Sachkundenachweis Scheckkarte