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Agrar-Diesel

Steuerentlastung Agrardiesel:

21.03.2024 | Eine papiergestützte Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Ab dem 01. April 2024 ist der Antrag auf Steuerentlastung nach § 57 EnergieSTG verpflichtend elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls abzugeben.

Das können Sie mit Ihrem persönlichen Zugang zum Elster-Portal machen oder an Ihrer BBV-Geschäftsstelle.

Wenn Sie die Antragsstellung an der BBV-Geschäftsstelle über das Elster-Portal machen möchten, geht dies nur unter der Voraussetzung, einen Termin vor Ort an der Geschäftsstelle zu vereinbaren. Wir unterstützen Sie gerne!

Zur Vorbereitung des Termins (oder für Ihre eigenen Eingabe in das Elster-Portal) bitten wir Sie, die anhängende Checkliste ausgefüllt mitzubringen.

Checkliste für die Antragstellung Agrar-Diesel-Rückerstattung