2020-01-22"Rotes Gebiet"
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"Vor-Ort-Gespräch" zum Thema "Rotes Gebiet"

"Rotes Gebiet" an der Wasserrahmenrichtlinienmessstelle "Buchersried"

22.01.2020 | Treffen an der Wasserrahmenrichtlinienmessstelle „Buchersried“

Am 20. Januar 2020 trafen sich in Eichelberg zum Vor-Ort-Termin mit Besichtigung der fragwürdigen Wasserrahmenlinienmessstelle „Buchersried“ die Vertreter des Agrarausschusses des Landtags MdL Dr. Leopold Herz (Freie Wähler), MdL Tanja Schorer-Dremel (CSU) und MdL Nikolaus Kraus (Freie Wähler) sowie Stimmkreisabgeordneter für Pfaffenhofen MdL Karl Straub (CSU) mit dem Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Martin Mayer und dessen Mitarbeitern im Beisein von BBV-Umweltreferent Franz Sedlmeier, BBV-Geschäftsstellenleitung Erika Meyer und dem Kreisobmann Manfred König und dessen Stellvertreter Siegfried Ederer.

Der Termin sollte nochmals dazu dienen die Dringlichkeit des politischen Handelns hinsichtlich der Thematik „Rotes Gebiet“ und Wasserrahmenrichtlinienmessstellen im Landkreis Pfaffenhofen klar zu machen und folgende Zusammenhänge darzustellen:

  • Die Grundwasserkörper 1_G053 (LK PAF) und 1_G054 (LK Kelheim) werden als ein Grundwasserkörper betrachtet. Zwei Messstellen – eine in Buchersried bei Rohrbach und eine in Teugn bei Regensburg- überschreiten den Schwellenwert für Nitrat von 50 mg/l deutlich. Dies führt dazu, dass beide Grundwasserkörper zu „Rotem Gebiet“ werden.
  • Die Messstelle „Buchersried“ ist eine oberflächennahe Quelle. Der Brunnen in Teugn direkt neben einem Sportplatz.
  • Die besichtigte Messstelle „Buchersried“ wird vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt in Ingolstadt nicht mehr als Messstelle verwendet, da sie den wasserrechtlichen Vorgaben nicht entsprach. Sie wurde durch eine andere Messstelle ersetzt. Diese Messstelle liegt unter dem Grenzwert von 50 mg/l.
  • Dies würde bedeuten, dass der Grundwasserkörper 1_G053 im Landkreis Pfaffenhofen keine Wasserrahmenrichtlinien-Messstelle hätte, die den Grenzwert überschreitet. Da jedoch die beiden Grundwasserkörper 1_G053 (PAF) plus 1_G054 (KEH) gemeinsam betrachtet werden und eben der „rote“ Messpunkt in Teugn existiert, ist auch Pfaffenhofen noch rot.
  • Bedeutet zum jetztigen Zeitpunkt: eine 50 Kilometer entfernte Wasserrahmenrichtlinien-Messstelle bedingt für einen Teil des Landkreis Pfaffenhofens die Einstufung als „Rotes Gebiet“ nach der geplanten Verschärfung der Düngeverordnung.
  • Lösen könnte dieses Problem der Freistaat Bayern, wenn er die mögliche „Binnendifferenzierung“ anwenden würde. Dieses Instrument würde es erlauben aus den Grundwasserkörpern G_053 (PAF) ein sogenanntes „Weißes Gebiet“ zu machen. Hier sind die Anforderungen der Düngeverordnung einzuhalten.

Das Vor-Ort-Gespräch machte nochmals deutlich, dass allen Beteiligten die Qualität des Trinkwassers und die Verantwortung dafür wichtig ist. Dazu gehört aber auch verstehen zu können, warum Einschränkungen notwendig sind. Dieses Verständnis können aber die Landwirte in diesem Falle nicht aufbringen. Durch die fachlich nicht nachvollziehbare Ausweisung des „Roten Gebiets“ im Landkreis Pfaffenhofen und die damit verbundenen, teilweise fachlich fragwürdigen Auflagen ist es für die Landwirte vor Ort nun fünf vor zwölf. Deshalb muss diese Thematik dringend im Landtag angegangen werden, was alle Vertreter des Agrarausschusses, die am Vor-Ort-Gespräch teilgenommen haben, nochmals zusicherten.

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Buchsried
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Gesprächsteilnehmer