Landsiedlung
© Pixabay A.Fietz

Investitionsförderung

Antragstellung 2022

22.10.2021 | Die BBV LandSiedlung steht Ihnen flächendeckend in Bayern mit qualifizierten Förderberatern und Bauplanern sowie Landschaftsplanern und Sachverständigen für Ihre persönliche Beratung zur Verfügung.

Für Milchviehhalter mit Anbindestall und Zuchtsauenhalter wurde Anfang 2021 der Fördersatz im AFP (Agrarinvestitionsförderprogramm) auf 40 % erhöht. Bereits ein Jahr zuvor wurde die maximal förderfähige Investitionssumme im AFP auf 800.000 € erhöht. Für alle anderen Tierhalter und Investitionen in die Diversifizierung (DIV) gilt nach wie vor der Fördersatz von 25 %.
 
Eine komplette Überarbeitung der Förderrichtlinien für 2023 ist zwingend erforderlich, was mit einer Aussetzung der Antragstellung voraussichtlich ab Mitte 2022 einhergeht. In der ersten Jahreshälfte 2022 können voraussichtlich zu den Stichtagen 03.03. und 01.07. noch Anträge zu den derzeitigen Konditionen gestellt werden (Stand 18.10.2021).
 
Nach wie vor gilt: Nur vollständige Förderanträge können am Auswahlverfahren teilnehmen, eine Vorlage der Baugenehmigung sowie Finanzierungsbestätigungen usw. sind zwingend notwendig. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sind erhebliche Vorlauffristen einzuplanen und der Herbst/Winter für die Planungs-/Genehmigungs- und Vorberatungsphase zu nutzen.
 
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der BBV LandSiedlung auf!

Ihren Ansprechpartner finden Sie über die Webseite www.bbv-ls.de/ansprechpartner

oder durch einen Anruf in der Zentrale der BBV LandSiedlung (Tel.: 089 590 6829 10).