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SuedOstLink: Zwischenbegrünte Flächen jetzt zur Futtergewinnung nutzen

Mahd und Aberntung bis Ende August möglich

13.08.2026 | Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der vielerorts knappen Futtervorräte können zwischenbegrünte Flächen entlang des gesamten SuedOstLinks ab sofort einmalig zur Futtergewinnung genutzt werden.

Darauf haben sich TenneT und der Bayerische Bauernverband verständigt. Die Mahd und Aberntung ist bis einschließlich 30. August 2026 möglich. Gerade mit Blick auf die angespannte Futterversorgung stellt dies eine wertvolle Unterstützung für die betroffenen Betriebe vor Ort da.

Um die Flächen möglichst gefahrlos nutzen zu können, sind vor einer Mahd folgende Punkte unbedingt zu beachten: 

  • Nur eigene Flächen mähen: Bewirtschafter dürfen grundsätzlich nur ihre eigenen Flächen mähen. Sollen Flächen eines anderen Nutzungsberechtigten beerntet werden, ist eine formlose schriftliche Zustimmung (unten als Download hinterlegt) des jeweiligen Nutzungsberechtigten erforderlich.
  • Mahd anmelden: Vor Beginn der Arbeiten muss die Mahd beim zuständigen Anliegerbeauftragten formlos aber schriftlich unter Angabe der konkreten Flächen angemeldet werden. Eine aktuelle Liste der zuständigen Anliegerbeauftragten ist unten einsehbar.
  • Freigabe abwarten: Mit der Mahd darf erst nach Freigabe durch den zuständigen Anliegerbeauftragten begonnen werden. Damit sollen Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.
  • Frist beachten: Die Mahd und Aberntung muss bis einschließlich Sonntag, 30. August 2026, abgeschlossen sein. Danach gilt für die Flächen wieder das bestehende Betretungsverbot.
  • Bauarbeiten nicht behindern: Die Mahd und Aberntung erfolgen auf eigenes Risiko und dürfen die laufenden Bauarbeiten am SuedOstLink nicht beeinträchtigen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Hauptgeschäftsstelle Oberpfalz unter der 08955873 930 oder per Mail an oberfalz@bayerischerbauernverband.de