Zum Hauptinhalt springen
Zur Suche springen
Zum Footer springen
Zur Navigation springen
© BBV Militärfahrzeuge auf Wiese
©

Manöverschäden durch NATO-Großübung: Was nun?!

Infos zu Regularien, Ablauf und Fristen

10.02.2026 | Der BBV informiert seine Mitglieder exklusiv über die Vorgehensweise bei Schäden, die durch das Nato Manöver entstehen

Im Augenblick findet das NATO Übungs-Manöver "Combined Resolve 26-05" statt. In der Zeit vom 03. Februar bis 04. März werden rund 1200 US-Soldaten mit 285 Radfahrzeugen, 42 Kettenfahrzeugen, 20 Hubschraubern und auch Drohnen Gefechtsübungen in den Gemeindebereichen der Landkreise Amberg-Sulzbach, Neumarkt, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf und Regensburg sowie in den kreisfreien Städten Amberg und Weiden trainieren. Vor allem vom 11. bis 23. Februar ist mit schweren Kettenfahrzeugen, die ich durchs Gelände bewegen, zu rechnen. 

Daher ist zu erwarten, dass hierbei Manöverschäden entstanden sind oder noch entstehen.

Bei der Beantragung von Manöverschäden sind einige Regularien, Abläufe und Fristen zu beachten. Stellen sie also Manöverschäden auf Ihren Flächen fest, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Der Geschädigte stellt einen Antrag auf Ersatz von Manöverschäden bei der Gemeinde oder direkt bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben-SRB (Frist beachten).  Die Adresse lautet: 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes (SRB) -Süd, Rudolphstraße 28-30, 90489 Nürnberg.
    
Bei normalen Manöverschäden beauftragt in der Regel die SRB/BIMA einen BBV-Schätzer mit der Schadensfeststellung. Manöverschäden auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken werden auf Basis der Schätzungsrichtlinien des Bayerischen Bauernverbandes und der Landesanstalt für Landwirtschaft berechnet und ersetzt, insbesondere:

  • Aufwuchsschäden
  • Flurschäden
  • Folgeschäden (z.B. durch Bodenverdichtung)
  • Bewirtschaftungserschwernisse (z.B. Fahrspuren von Militärfahrzeugen quer zur Bearbeitungsrichtung)
  • Zeitaufwand des Bewirtschafters zur Schadensregulierung (z.B. pauschal 100 € je Landwirt oder individueller Nachweis)
  • Substanzschäden an Grundstücken (Schäden an Drainagen, Zufahrten, Grenzsteinen)
  • Sonstige Manöverschäden

Eine kurzfristige Wiederherstellung eines größeren Schadens soll nur nach Rücksprache mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes – Regionalbüro Süd, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, erfolgen.
    
Manöverschäden können bis zu drei Monate nach Kenntnisnahme bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes (SRB) oder binnen eines Monats nach Beendigung des Manövers bei der Gemeinde, in der sich das betroffene Grundstück befindet, geltend gemacht werden.


Sollte es Probleme bei der Regulierung der Schäden geben, bitten wir um Rückmeldung an die jeweilige Geschäftsstelle.
 

 

Hier finden Sie den Antrag als Download: