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© BBV / Canva Führerscheinrecht
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Informationsabend der Landfrauen Nürnberg-Stadt zum Führerscheinrecht

Führerscheinrecht in der Landwirtschaft

19.11.2025 | Von L- und T-Klassen bis zu EU- und Drittstaaten-Führerscheinen. Beim Infoabend zu Führerscheinrecht erfuhren Landwirt:innen alles Wichtige zu Klassen, Maut & ausländischen Fahrerlaubnissen – praxisnah und verständlich erklärt.

Am 18. November 2025 veranstalteten die Landfrauen Nürnberg-Stadt einen gut besuchten Informationsabend zum Führerscheinrecht in der Landwirtschaft. Zwei ausgewiesene Fachreferenten – Liane Kuhstrebe (BBV Verkehr und Technik GmbH) und Arno Neumann (juristischer Referent des BBV) – vermittelten kompakt und praxisnah die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.

Führerscheinklassen in der Landwirtschaft
Kuhstrebe erläuterte die zentralen Führerscheinklassen L, T sowie C/CE und deren Bedeutung für den landwirtschaftlichen Einsatz. Besonders ging sie auf die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Zweck, Nachbarschaftshilfe, Maschinenringtätigkeiten und gewerblichem Güterkraftverkehr ein.

Ausländische Führerscheine & Saisonarbeitskräfte
Neumann informierte über die Regeln zur Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse, die für viele Betriebe mit Saisonarbeitskräften relevant sind. Drittstaatenführerscheine gelten nur sechs Monate nach Wohnsitznahme, EU-Führerscheine weitgehend uneingeschränkt. Auch Fragen zu Prüfungen, Übersetzungen und Zuständigkeiten wurden geklärt.

Mautpflicht & Transportrecht
Aktuelle Änderungen bei der Mautpflicht ab 3,5 Tonnen, Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie offene Fragen bei sogenannten Mischfahrten rundeten den Abend ab. Die Landfrauen zeigten sich sehr zufrieden: Der kompakte Überblick bot wertvolle Orientierung und praktische Hinweise für den betrieblichen Alltag.

 

© BBV Referent Arno Neumann