Musterklage
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Weiteres Musterverfahren soll für Klarheit sorgen

Rote Gebiete - Widerspruchsrecht nutzen!

25.06.2020 | Unterstützung durch den BBV

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat bereits festgestellt, dass die Allgemeinverfügung der Düngeverordnung 2017, die die bisherigen Roten Gebiete in Bayern festlegt, nicht wirksam bekannt gemacht worden ist. Dieses Verfahren eines Landwirts am Verwaltungsgericht Ansbach wurde vom BBV unterstützt.

Der BBV wird nun ein weiteres Musterklageverfahren an einem weiteren Verwaltungsgericht gegen die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung "Rote Gebiete" in der aktuell gültigen Form vom 5. Juni 2020 unterstützen, um für Klarheit zu sorgen.

Der BBV ermutigt nun jeden betroffenen Landwirt, der Flächen in „Roten Gebieten“ bewirtschaftet, einen formellen Widerspruch einzureichen:

Eine Vorlage finden Sie unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/vorgaben-roten-gebieten-musterklage-vor-verwaltungsgericht-soll

Jeder Betroffene, der einen Widerspruch gegen die Bekanntmachung der aktuell gültigen Allgemeinverfügung einreicht und damit  als betroffener Landwirt dieser schriftlich widerspricht,  wird von den erhöhten Bewirtschaftungsauflagen, die in den Roten Gebieten greifen sollen, vorerst entlastet werden - aber nur unter der Voraussetzung, dass das Musterklageverfahren gewonnen wird!


Der BBV weist darauf hin, dass ein gerichtlicher Erfolg jedoch nicht pauschal für alle  landwirtschaftlichen Betriebe in Roten Gebieten zu Gute kommen würde, sondern vorerst nur für diejenigen, die einen persönlichen Widerspruch eingereicht haben.

Scheitert das verwaltungsgerichtliche Musterklageverfahren gegen die Bekanntmachtung der Allgemeinverfügung "Rote Gebiete" vom 5. Juni 2020, müssen die Betriebe, die einen Widerspruch / Klage eingereicht haben, mit einem Kostenbescheid für den Ablehnungsbescheid seitens der Verwaltungsbehörde rechnen.