Sperrfrist zur Gülleausbringung verschoben
Sperrfristverschiebung 2025/2026
Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes wird die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Komposte auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutteranbau bei einer Aussaat bis Ablauf des 15. Mai 2025 wie folgt verschoben:
In den nicht „Rote Gebieten“ der Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen sowie der Stadt Ingolstadt gilt:
vom 15. November 2025 bis einschließlich 14. Februar 2026
Für „Rote Gebiete“ in den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen gilt:
vom 29. Oktober 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen; sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.
Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten.