Westbayernring nicht mehr im Netzentwicklungsplan – Bauernverband begrüßt Herausnahme
Erster Entwurf des neuen Netzentwicklungsplans sieht Ersatz- und Parallelneubau der Leitung zwischen Raitersaich-West und Sittling nicht mehr vor
Ansbach (bbv) – Am 10. Dezember 2025 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland ihren ersten Entwurf für den NEP Strom 2037/2045 veröffentlicht. Die Überprüfung und Anpassung des NEP erfolgt alle zwei Jahre. In diesem ersten Entwurf ist der Westbayernring, ein geplanter Parallel- und Ersatzneubau zwischen Raitersaich-West, Landkreis Fürth und Sittling, Landkreis Kelheim nicht mehr enthalten. Seitens der TenneT wird das vor allem mit den gegenwärtigen Entwicklungen des Strombedarfs und der Batteriespeichertechnik, sowie den gestiegenen Kosten für Leitungsbaumaßnahmen begründet. Der Bayerische Bauernverband Mittelfranken (BBV) begrüßt die Herausnahme aus der Netzplanung.
„Dass der Westbayernring aus dem NEP gefallen ist, dürfte bei allen betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern für große Erleichterung sorgen“, sagt Ottmar Braun, Direktor des BBV-Bezirksverbandes in Mittelfranken. „Der BBV unterstützt die Energiewende, aber der Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche der damit einhergeht ist für unsere Landwirtinnen und Landwirte nicht tragbar“, so Braun weiter. Der Landwirtschaft geht bei Leitungsbauprojekten durch den Bau selbst und zusätzlich durch naturschutzrechtlichen Ausgleich wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Der Flächenverlust beträgt in Bayern weiterhin rund 12 ha pro Tag und ist damit noch weit entfernt vom Ziel des BBV und der Bayerischen Staatsregierung diesen Verlust auf unter 5 ha pro Tag zu beschränken. Die Umsetzung der Energiewende stellt aus Sicht des BBV eine ökologische Maßnahme dar. Daher fordert der Verband seit langem einen Verzicht auf naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen bei EEG-Projekten, zu Lasten hochwertiger Agrarflächen zur Nahrungsmittelerzeugung.
Wie geht es weiter?
Zu dem Entwurf startet jetzt die Konsultationsphase. In diesem Zusammenhang hat die Öffentlichkeit noch bis zum 14.01.2026 Zeit, sich über Stellungnahmen und Anregungen am ersten Entwurf des NEP zu beteiligen. Weitergehende Informationen darüber, wie das Beteiligungsverfahren funktioniert und den Entwurf des NEP finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.netzentwicklungsplan.de/beteiligung/beteiligungsmoeglichkeiten
Nach der Konsultationsphase wird der zweite Entwurf erarbeitet. Dieser soll voraussichtlich Anfang März 2026 veröffentlicht werden. Nach einer nochmaligen Konsultationsphase erfolgt die formelle Bestätigung des NEP durch die Bundesnetzagentur. Das wird voraussichtlich Mitte bis Ende 2026 der Fall sein, bevor in zwei Jahren der NEP wieder überarbeitet wird.
Auch wenn der Westbayernring nicht mehr Bestandteil des ersten Entwurfs des NEP ist, so besteht die Möglichkeit, dass er im zweiten Entwurf, oder in einem zukünftigen NEP wieder aufgenommen wird. Der BBV wird weiterhin über das Thema informieren.