Wassertropfen
© Jimmy Chang

Nitratwerte von Hofbrunnen melden!

Die Chance nutzen um Rote Gebiete zu verkleinern

21.07.2020 | Der Bauernverband hat erreicht, dass mit dem aktuellen Stand der neuen Kriterien zur Ausweisung Roter Gebiete Brunnen landwirtschaftlicher Betriebe oder anderer Wassernutzer als sogenannte „Stützmessstellen“ einbezogen werden können.

Damit kann das grobe Netz der staatlichen Messstellen quasi verdichtet und der Wirkungsbereich Roter Gebiete verkleinert werden.


Wichtigste Voraussetzung ist, dass der Brunnen mit dem Filterrohr den im Gebiet typischen obersten Grundwasserleiter erfasst. Die Probenahme und Untersuchung muss durch ein geeignetes Labor erfolgt sein oder erfolgen.


Beigefügt ist ein Erfassungsbogen mit der Bitte, diesen auszufüllen und möglichst bis 03.08.2020 an uns zurückzusenden. Mit Ihrem Einverständnis geben wir die Unterlagen an das jeweilige Wasserwirtschaftsamt zur Beurteilung der Tauglichkeit als Stützmessstelle weiter.


Wenn Sie Messwerte haben, aber nicht wollen, dass Ihr Brunnen in ein Messnetz eingebunden wird, wären wir dennoch für eine Rückgabe bis Ende September dankbar. Dies würden wir dann für ein Gesamtbild Nitrat im Wasser zur Argumentation in der politischen Diskussion oder einem möglichen Klageverfahren gegen eine neue Gebietskulisse in 2021 nutzen.


Für Rückfragen stehen die BBV Geschäftsstelle und die Hauptgeschäftsstelle Würzburg (Tel. 0931-2795601, Mail: Unterfranken@bayerischerbauernverband.de) zur Verfügung.


Unser Bezirkspräsident Stefan Köhler unterstützt diese Aktion und ruft dazu auf, teilzunehmen.


Mit Ihrer Mithilfe können wir die Gebietsabgrenzung der Roten Gebiete deutlich beeinflussen.

 

Erfassungsbogen - Messwerte Grundwasser