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Rote und Gelbe Gebiete ab sofort unwirksam

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Freitag sorgt für Klarheit

30.10.2025 | Der jahrelange Einsatz des Bayerischen Bauernverbandes und aller beteiligten Landwirte sowie Interessensgemeinschaften führte nunmehr zum Erfolg und zum entscheidenden Urteil des BVerwG, welches die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung aufhebt.

Das Gericht bestätigt damit, dass die bisherige Rechtsgrundlage nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und dass grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien im Umgang mit der Ausweisung sogenannter „roter“ und „gelber“ Gebiete eingehalten werden müssen.

Alle weiteren Informationen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier beim Bayerischen Bauernverband.

 

Was heißt das konkret für die Praxis?

Es gilt im Moment also das normale Düngerecht – und zwar ohne die zusätzlichen Vorgaben für rote und gelbe Gebiete. An die Vorgaben der Düngeverordnung haben sich landwirtschaftliche Betriebe bei der Düngung weiterhin zu halten.

 

Die derzeit wichtigsten Änderungen:

  • Sperrfrist wie in den Nicht-Roten-Gebieten (vgl. anhängende Allgemeinverfügung)
    • Festmist v. Huf-/Klauentieren und Kompost : 01.12.2025 bis 15.01.2026
    • Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt  (Verschiebung um 2 Wochen): 15.11.2025 bis 14.02.2026
  • Kein verpflichtender Zwischenfruchtanbau, wenn Sommerung 2026 mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff gedüngt werden sollen
  • entsprechendes gilt bei den gelben Gebieten: kein Zwischenfruchtanbau notwendig, wenn nachfolgende Kultur mit Phosphat gedüngt werden soll

 

Alle weiteren Änderungen finden Sie in unserem Infoblatt oder bei der auf der Homepage der LfL.

Bei weiteren Fragen oder Klärungsbedarf können Sie sich gerne in der Geschäftsstelle melden. 

Für die allgemeine Information werden wir im Winterhalbjahr 2025/2026 Veranstaltungen anbieten.

 

Allgemeinverfügung Oberfranken Oktober 2025