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Die neue Grundsteuer

BBV Bildungswerk

09.05.2022 | Die Reform der Grundsteuer steht vor der Türe. Weiteres erfahren Sie in Anschluss.

Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland das neue Grundsteuergesetz in Kraft.
Dies hat zur Folge dass ab dem 01.07.2022 - zum Bewertungsstichtag 01.01.2022 - entsprechende Grundsteuererklärungen abzugeben sind.
Bayern nutzt die Länder-Öffnungsklausel, wodurch ein eigenes, wertunabhängiges Modell für die Grundstücke des Grundvermögens zur Anwendung kommt.

Sollten Sie Hilfe bei der Meldung benötigen, dann wenden Sie sich an die BBV Steuer unter 09573/31080920.