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Verschiebung Walzverbot bis 8. April 2023

Die Verlängerung der Frist gilt u.a. für die Landkreise Freyung-Grafenau und Passau (nördlich der Donau)

31.03.2023 | Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes: Erlass einer Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünflächen durch die Regierung von Niederbayern.

Die Regierung von Niederbayern hat auf der Grundlage der fachlichen Prognosen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und vor allem aufgrund weiterhin andauernder hoher Bodenfeuchten die Entscheidung zur Verschiebung des Walzverbots von Grünlandflächen getroffen.


Im Ergebnis wird in folgenden niederbayerischen Gebieten eine Verlängerung der Frist zum Walzen bis einschließlich 8. April 2023 festgesetzt:


Landkreis Freyung-Grafenau
Landkreis Regen
Landkreis Deggendorf (nördlich der Donau)
Landkreis Passau (nördlich der Donau)
Landkreis Straubing-Bogen (nördlich der Donau)
Stadt Passau (nördlich der Donau)
Stadt Straubing (nördlich der Donau)

 

Von der Regelung ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete – hier gilt das Walzverbot bereits seit 15. März!

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