Kernsperrfrist
© BBV

Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland 2020/2021

Oberfranken

09.10.2020 | Auf Antrag des BBV wurde für Oberfranken die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (mehr als 1,5 % N in der TS) auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Saat vor 15. Mai und mindestens zwei Hauptnutzungsjahre) verschoben.

Zu den betroffenen Düngemitteln gehören Jauche, Gülle, Gärsubstrat (fest und flüssig), Klärschlamm, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger und auch Gemische aus organischen und mineralischen Dünger.

Die Kernsperrfrist für Dauergrünland wurde auf 15.11.2020 bis 14.02.2021 festgelegt.

Nach dem letzten Schnitt des Grünlands und mehrjährigem Feldfutterbaus darf nach der neuen Düngeverordnung maximal 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff gedüngt werden.


Bitte beachten Sie, dass in anderen Regierungsbezirken oder Bundesländern die Kernsperrfrist nicht verschoben sein muss. Bevor Sie dort Gülle oder Jauche ausbringen informieren sie sich vor Ort!

 

© D. Kaßel/BBV
-

Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem folgenden Infoblatt: